2017-08-09 06:36:44 +0000 2017-08-09 06:36:44 +0000
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Welches Land hat meinen Reisepass ausgestellt, wenn ich ihn in einem Konsulat im Ausland erhalten habe?

Ich habe einen Reisepass aus Land A, den ich in Land B erhalten habe. Das Feld “ausstellende Behörde” im Reisepass lautet “Konsul in (Stadt in Land B)”. Ich weiß, dass der Reisepass in A hergestellt und nach B geschickt wurde, bevor ich ihn erhalten habe.

Was ist die richtige Antwort auf die Frage nach dem “ausstellenden Land”? Das wird oft gefragt, wenn man internationale Flüge bucht.

Ich habe immer das Land B ausgefüllt und nie Probleme oder Fragen bekommen, aber seit kurzem frage ich mich, ob das erwartungsgemäß richtig ist.

Antworten (3)

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2017-08-09 09:12:14 +0000

Das ausstellende Land ist das Land, das den Reisepass ausgestellt hat. Das Konsulat von Land A vertritt Land A in Land B. Jede offizielle Handlung des Konsulats ist eine Handlung von Land A. Das Konsulat stellte den Reisepass aus, also wurde er von Land A ausgestellt.

Wenn die Fluggesellschaft den Ort wissen wollte, an dem der Reisepass ausgestellt wurde, würde sie nach dem “Ausstellungsort” oder ähnlichem fragen.

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2017-08-09 06:38:41 +0000

Es ist Land A, das Land, das dem Dokument Autorität einflößt.

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2017-08-14 17:50:32 +0000

Ein Pass ist nichts anderes als die vom ausstellenden Land verliehene Staatsbürgerschaft.

In Ihrem Fall ist Land A das ausstellende Land. Wenn Sie sich bei der Verlängerung Ihres Passes in Land B befinden, macht Sie das nicht zur Staatsbürgerschaft von Land B. Die Ausstellung des Passes ist ein sehr komplizierter Prozess. In Ihrem Fall ist Land B nicht in den Prozess der Überprüfung Ihrer Dokumente oder der Legalität involviert. Jedoch ist der Ausstellungsort das Land B, unabhängig von der Stadt.

In Ihrem Fall hat also Land A den Reisepass erneuert, während Sie in Land B waren, also ist Ihr Ausstellungsland Land A, und Ausstellungsort ist Land B, unabhängig von der Stadt.