2016-12-13 19:44:13 +0000 2016-12-13 19:44:13 +0000
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Geschäftsnachweis für selbständige Erwerbstätigkeit für Touristenvisum für Schengen-Visum?

Eine der Erfordernisse in den meisten Schengen-Touristenvisa ist entweder der Nachweis der Beschäftigung oder der Registrierungs- oder Partnerschaftsurkunde des Unternehmens.

Ein selbständiger Antragsteller muss einen Geschäftsnachweis, d.h. die Registrierungs- oder Partnerschaftsurkunde des Unternehmens, vorlegen. - Französische VFS-Anforderungen Seite

Ich bin ein Freiberufler und erhalte eine Entschädigung in Form von Bargeld, Bankscheck sowie einige über Online-Überweisungen von außerhalb (Online-Journalismus, allerdings vernachlässigbar).

Ich erfülle die Anforderungen der persönlichen Einkommenssteuererklärung, da ich diese (Einreichung und Abgabe von Steuern für die Anzahl der Jahre) mehr als die angegebenen Mindestanforderungen erfülle.

Ich kann all diese Tatsachen in einem Anschreiben erwähnen, reicht das aus, um die Botschaft zu überzeugen, oder was kann ich noch tun?

Ich suche nach einem Kurzaufenthaltsvisum für mehrfache Einreise von 90 Tagen, obwohl ich in Wirklichkeit eher ein paar Wochen in Schengen bleiben würde.

Antworten (2)

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2016-12-14 05:24:34 +0000

Ich kann all diese Tatsachen in einem Anschreiben erwähnen, reicht das aus, um die Botschaft zu überzeugen, oder was kann ich noch tun?

Dies wurde bereits von Gayot Fow beantwortet, was für Dokumente bei der Arbeit als Freiberufler zu erstellen sind: Was muss man im Visumantragsformular schreiben und welche Dokumente muss man als nicht registrierter Freiberufler einreichen?

Befolgen Sie einfach die obige Richtlinie, wenn Sie als nicht registrierter Freiberufler arbeiten.

Außerdem können Sie, wenn Sie eine registrierte Firma unter Ihrem Namen haben, die folgenden Dokumente mit Ihrem Antrag einreichen:

  • Bescheinigung über die Registrierung der Firma bei den zuständigen Behörden plus Kopie Ihrer Geschäftslizenz
  • Bankauszug der Firma der letzten 6 Monate plus Unterhaltsbescheinigung
  • Einkommenssteuererklärung (letzte 2 bis 3 Jahre)

Es ist absolut nichts Falsches daran, sich als Freiberufler zu bewerben, die einzige Sorge ist, dass Sie den Visumbeamten davon überzeugen müssen, dass Sie all dieses Geld rechtmäßig in Indien verdient haben.

Ich suche nach einem Kurzaufenthalt von 90 Tagen für mehrfache Einreise, obwohl ich in Wirklichkeit eher ein paar Wochen in Schengen bleiben würde.

Zunächst einmal würde das Konsulat ein Schengen-Visum für mehrfache Einreise nur dann ausstellen, wenn Sie planen, zwei oder mehr Mal in die Schengen-Länder einzureisen. Sie haben ausdrücklich erklärt, dass Sie vorhaben, sich höchstens ein paar Wochen in den Schengen-Ländern aufzuhalten, daher müssen Sie nur ein paar Wochen beantragen, vorausgesetzt, Sie haben eine vollständige Hotelbuchung, eine Reiseversicherung, eine Reiseroute und alle Anforderungen mit Ihrem Visumantrag. Außerdem sollten Sie in Ihrem Visumantrag einfach die Dauer von 2 Wochen beantragen.

Wenn Sie in Schengen-Länder ein- und ausreisen (und in Ihrem Reiseplan auch Nicht- Schengen-Länder besuchen), dann wäre es möglich, ein Schengen-Visum für mehrfache Einreise zu beantragen, andernfalls können Sie einfach ein Schengen-Visum für einfache Einreise beantragen. Wenn Sie die Schengen-Länder in den letzten Jahren regelmäßig besucht haben, könnte Ihnen das Konsulat je nach Ihrem Antrag und Ihrer Situation ein längeres Schengen-Mehrfachvisum ausstellen.

Daher ist es am besten, sich an Ihre Reiseroute zu halten und ein 2-wöchiges Schenegn-Visum statt eines 90-Tage-Schenegn-Mehrfachvisums zu beantragen.

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2016-12-14 05:01:16 +0000

Als jemand, der von überall aus arbeiten kann, sind Sie ein Bewerber mit hohem Risiko. Ich würde Folgendes empfehlen:

  1. Zeigen Sie eine signifikante Historie der Steuererklärungen, die durch Einzahlungsbelege und Kontoauszüge belegt sind. Wenn Sie große Einlagen haben, stellen Sie sicher, dass Sie diese ebenfalls erklären (z.B. mit einer von Ihnen angefertigten Rechnungskopie).

  2. Fragen Sie nicht nach einem Visum, das länger als Ihre Reiseroute dauert; insbesondere wenn Sie keine Reisegeschichte mit Schengen haben. Es ist nicht so, dass Ihr Antrag abgelehnt wird (das ist mir noch nie passiert oder ich habe noch nie davon gehört); aber wenn Sie eine dreitägige Reise nach Frankreich unternehmen, aber um ein 90-Tage-Mehrfachvisum bitten, kann das einige Verdächtigungen auslösen. Nicht, dass es einen Unterschied macht, da die Gültigkeit des Visums allein von dem für Ihren Fall zuständigen Beamten bestimmt wird; er wird oft prüfen, was Sie beantragt haben, und nicht, was für Ihre Reiseroute praktisch ist.

  3. Fügen Sie Ihrem Antrag keine überflüssigen Informationen hinzu, auch dies kann dazu führen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Halten Sie sich an die Grundlagen: Foto, Passkopie, Reisepass, Antragsformular, Reisebuchung, Flugreservierung usw.