Die Fragen aus dem OP sind:
Was passiert, wenn einem Touristen auf der Autobahn das Benzin ausgeht und er das deutsche Autobahnrecht nicht kennt, wie kann man mit dieser Situation umgehen?
Autofahrer, die sich in dieser misslichen Lage befinden, können mit Bußgeldern belegt werden?
Die Strafe ist für alle gleich, unabhängig von der Nationalität?
Der springende Punkt ist natürlich die lateinische Phrase ignorantia legis non excusat - Nichtwissen über ein Gesetz entschuldigt nicht und verhindert nicht die Bestrafung (im Deutschen wird oft die Phrase “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht” zitiert, die ausdrücklich die Bestrafung einschließt). Dies gilt auch für Verstöße, und die meisten ‘illegalen’ Dinge, die für Autofahrer relevant sind, sind Verstöße. Der § 11 des Ordnungswidrigkeitsgesetz (OWiG, Ordnungswidrigkeitengesetz) lautet:
§ 11 Irrtum
- Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Möglichkeit der Ahndung wegen fahrlässigen Handelns bleibt unberührt.
- Fehlt dem Täter bei Begehung der Handlung die Einsicht, etwas Unerlaubtes zu tun, namentlich weil er das Bestehen oder die Anwendbarkeit einer Rechtsvorschrift nicht kennt, so handelt er nicht vorwerfbar, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Grob übersetzt bedeutet dies:
Wer sich zum Zeitpunkt des Verstoßes eines zum Tatbestand gehörenden Umstandes nicht bewusst ist, handelt nicht mit Vorsatz. Die Möglichkeit der Bestrafung wegen fahrlässigen Verhaltens bleibt bestehen.
Wenn der Täter zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht weiß, dass er etwas Rechtswidriges tut, weil er nicht um die Existenz oder Anwendbarkeit einer Vorschrift wusste, kann er nicht bestraft werden, wenn er den Fehler nicht vermeiden konnte.
Welche Paragraphen gelten nun eigentlich? Zum einen gibt es § 18(8) der Straßenverkehrsordnung (StVO, Verkehrsordnung), der das Halten auf Autobahnen verbietet. Dazu gehört auch das Parken. Außerdem gibt es den § 18(9), der das Betreten der Autobahn durch Fußgänger verbietet. Hierfür sind im Bußgeldkatalog (Bußgeldkatalog) die Bußgelder von 30 € (Halten), 70 € (Parken) und 10 € (Betreten als Fußgänger) definiert. Da diese Werte in der Anlage 1 definiert sind, gilt für (fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten) § 11(1) des OWiG nicht.
§ 11(2) gilt, wenn Sie unter zumutbaren Umständen nicht von der Existenz eines solchen Gesetzes hätten erfahren können. Das trifft aber überhaupt nicht zu. Da bei der Anmietung eines Autos/Reise nach Deutschland keine außergewöhnliche Eile bestand, hätten Sie sich unter zumutbaren Umständen über die Vorschrift informieren können, die es Ihnen verbietet, auf einer Autobahn anzuhalten und Ihr Auto stehen zu lassen. Es wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich vor der Einreise in ein Land über die Reisebestimmungen informieren. Das ist in etwa so, als müsste man wissen, dass in Deutschland eine rote Ampel “Halt” bedeutet und nicht “Halt, aber wenn Sie rechts abbiegen wollen, fahren Sie vorsichtig weiter”. Der § 11(2) wird Ihnen also nicht helfen, wie viele Internetquellen, einschließlich dieser hier behaupten. In der Theorie gilt das Bußgeld.
In der Praxis hat die Polizei oft Besseres zu tun, als ein Auto zu kontrollieren, das am Straßenrand steht. Sie haben allen Grund, von einer ganz normalen Panne auszugehen. Da Sie sich einer Panne nicht entziehen können, wenn sie passiert, können Sie in diesem Fall auch kein Bußgeld zahlen. Die Chancen sind also groß, dass Sie mit dem Leben davonkommen. Es sei denn natürlich, die Polizei sieht Sie beim Nachfüllen aus Ihrem Kanister - wenn sie Sie dabei erwischt, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie sich strafbar gemacht haben. Seien Sie auf ein Verhör und eine gute Ausrede vorbereitet.
Die beste (und sicherste) Strategie, wenn Sie in die Situation geraten sind, ist es, einen Servicewagen zu rufen, der Sie zur nächsten Tankstelle abschleppt (oder von der Autobahn; je nachdem, was schneller geht - beachten Sie, dass beim Abschleppen ein zusätzliches Bußgeld fällig wird, wenn Sie die Autobahn nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlassen). Wenn eine in Sichtweite ist, können Sie versuchen, dorthin zu laufen, einen 5-Liter-Kanister zu kaufen und Ihr Auto damit zu betanken.
Die primäre Strategie ist aber natürlich, gar nicht erst in die Situation zu laufen. An jeder Tankstelle auf der Autobahn steht ein Schild mit der Entfernung zur nächsten, so dass Sie genug Zeit haben zu entscheiden, ob Sie es riskieren wollen. Am einfachsten ist es natürlich, die Situation gar nicht erst aufkommen zu lassen.
Der obige Text sollte die erste und zweite Frage beantwortet haben. Zur dritten: Unterschiedliche Bußgelder für verschiedene Nationalitäten wären ein Verstoß gegen das europäische Antidiskriminierungsgesetz, wenn es sich um europäische Nationalitäten handelt - das ist der entscheidende Punkt, warum die derzeit diskutierte Maut in ihrer jetzigen Form nicht umgesetzt werden kann. Unabhängig von der europäischen Gesetzgebung würde jede Differenzierung nach Nationalität (außer wenn etwas nur für ausländische Staatsangehörige per se) gilt, als diskriminierend angesehen werden und wahrscheinlich es nicht am Verfassungsgericht vorbei schaffen. Also ja, in der Theorie sind alle anwendbaren Bußgelder für alle gleich, unabhängig von der Nationalität.