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Was ist im Vereinigten Königreich der Unterschied zwischen "Leave to Entry" und einem Visum?

In den meisten Ländern, in die ich gereist bin, ist ein Visum ein Dokument / eine Bescheinigung, das / die es Ihnen erlaubt, an die Landesgrenzen zu reisen, um eine vorübergehende Einreise zu beantragen, da Sie normalerweise nicht berechtigt sind, in das Land einzureisen.

Das Visum kann die Art und den Zweck Ihres Besuchs angeben (z.B. F1 ist ein Studentenvisum in den USA) oder auch nicht (z.B. steht in meinem Schengen-Visum nur “Schengen-Visum” Typ “C”).

Visa haben in der Regel auch eine Gültigkeitsdauer und enthalten manchmal andere Einschränkungen (z.B. erlaubt mein saudisches Besuchsvisum nur eine Einreise, das Schengen-Visum erlaubt mehrere Einreisen).

Für das Vereinigte Königreich sieht es jedoch etwas anders aus. Laut Wikipedia :

Einreiseerlaubnis ist der Fachbegriff für jemanden, dem von britischen Einwanderungsbeamten die Einreise in das Vereinigte Königreich gewährt wird.

Ist dies ein separates Dokument / Stempel? Wie hängt es mit dem Visum zusammen (wenn man es zunächst beantragen muss).

Auch, merkwürdig, warum heißt es “Leave to Enter” - “verlassen” wohin? Vermutlich sind Sie bereits “in” Großbritannien, wenn Sie diese Erlaubnis erhalten?~~

Nevermind, @fkraiem erklärt das eine .

Antworten (1)

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2016-05-29 10:50:14 +0000

Das Wort “leave” wird hier im leicht archaischen Sinne von “Erlaubnis” verwendet.

Einreiseerlaubnis ist das, was ein Drittstaatsangehöriger visafreier Staatsangehöriger von einem Einwanderungsbeamten erhält, wenn er durch die Einwanderungskontrolllinie in das Vereinigte Königreich einreisen darf. Normalerweise in Form eines Tintenstempels im Reisepass, der das Datum der Einreise sowie die Bedingungen für den Aufenthalt (wie z.B. keine Arbeit und wie lange der Aufenthalt sein darf) anzeigt:

(Bürgern der EU-/EWR-Staaten wird nicht formell die Erlaubnis zur Einreise erteilt, sondern sie werden stattdessen gemäß den EWR-Verordnungen “zugelassen”; diese Zulassung ist für viele Zwecke gleichbedeutend mit einer Einreiseerlaubnis).


Wo sich das Vereinigte Königreich von vielen anderen Ländern unterscheidet, ist die Formulierung, die es für Visa verwendet. Die formale Bezeichnung für ein Visum, die in vielen (aber nicht allen) rechtlichen Zusammenhängen auftaucht, lautet Einreiseerlaubnis ; Visumanträge werden von “Einreiseerlaubnisbeamten” bearbeitet und so weiter. Die britische Regierung neigt jedoch dazu, das Wort “Visum” in der Kommunikation zu verwenden, die sich an die reisende Öffentlichkeit wendet.

Einreisegenehmigungen werden in Form eines Passaufklebers ausgestellt.

Einreisegenehmigung ist nicht genau dasselbe wie ein Visum, da sie für Nicht-Visumsbürger beantragt (und ihnen ausgestellt) werden kann, selbst für kurze Besuche, bei denen der Reisende an der Grenze einfach nur die Erlaubnis zur Einreise hätte beantragen können. In diesem Fall teilt die Einreisegenehmigung dem Einwanderungsbeamten an der Grenze mit, dass die Papiere des Reisenden bereits von einem ECO zum Auschecken vorgefunden wurden, was ein stark verkürztes Einreisegespräch (im Grunde nur die Überprüfung der Identität des Reisenden) und weniger Unsicherheit für einen Reisenden ermöglicht, der andernfalls möglicherweise abgewiesen werden könnte.

Wenn ein Reisender eine Einreisegenehmigung hat, dient die Einreisegenehmigung selbst normalerweise als (oder anstelle von) Erlaubnis zur Einreise. Anstatt eine Einreisegenehmigung in den Reisepass zu stempeln, stempelt der Einwanderungsbeamte auf dem Einreiseabfertigungsaufkleber das tatsächliche Einreisedatum ab.

Im Gegensatz zu z.B. US- oder Schengen-Visa stellt also eine britische Einreiseabfertigung eine tatsächliche Einreisegenehmigung dar, die von den Grenzschutzbeamten nur dann außer Kraft gesetzt werden soll, wenn sie eindeutig einen Fisch riechen.

Die Begriffe ‘Einreisegenehmigung’, ‘Einreisebescheinigung’, ‘Einreiseerlaubnis’ und ‘Aufenthaltserlaubnis’ sind im Immigration Act 1971 definiert.

Es gibt viele Informationen bei gov.uk: Grundlagen der Einreisegenehmigung , Einwanderungsbestimmungen Teil 1 .