2012-04-30 11:56:18 +0000 2012-04-30 11:56:18 +0000
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Nicht-EU-Ehepartner eines EU-Bürgers - ist der Besuch in der EU ohne Visum möglich?

Ich habe einen Verwandten, der einen EU-Pass hat. Sie sind vor vielen Jahren aus der EU ausgewandert und haben (in Australien) einen australischen Staatsbürger geheiratet. Sie planen, im Laufe dieses Jahres durch EU-Europa zu reisen (nur ein normaler Urlaub, keine Arbeit oder so)

Ich weiß, dass der EU-Verwandte kein Problem haben wird, in die EU zu gelangen (da er EU-Bürger ist), und dass es (wahrscheinlich) für einen australischen Bürger sehr einfach sein wird, ein Touristenvisum für viele Länder zu bekommen.

Aber ich habe eine vage Vorstellung davon, dass der Ehepartner eines EU-Bürgers (legal) in der EU leben und arbeiten darf, solange er will, nicht wahr? Theoretisch könnte dem Ehepartner also niemals ein Visum verweigert werden oder er müsste für ein Visum bezahlen, richtig?

Wie würde der Nicht-EU-Ehepartner als ‘Ehepartner eines EU-Bürgers’ und nicht als ‘allgemeiner Tourist’ in die EU einreisen? Ist dies möglich? Ist dies vorteilhaft?

Antworten (5)

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2012-05-01 00:13:36 +0000

Die offizielle Quelle der Wahrheit™: http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/worker-pensioner/non-eu-family-members/spouses-children-parents_de.htm

Insbesondere: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_de.htm

Ihr eingetragener Partner und Ihre erweiterte Familie - Geschwister, Cousins, Cousinen, Tanten, Onkel usw. - können die Behörden in einem EU-Land bitten, sie offiziell als Familienangehörige eines EU-Bürgers anzuerkennen. Wenn sie die Anerkennung erhalten, benötigen sie für die Einreise in dieses Land kein Visum - sie werden genauso behandelt wie Ihr Ehepartner, Ihre Eltern und Ihre Kinder.

EU-Länder müssen eingetragene Partner und erweiterte Familienangehörige nicht als Ihre Familienangehörigen anerkennen, aber sie müssen den Antrag zumindest prüfen.

Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie sich rechtzeitig im Voraus mit dem Konsulat oder der Botschaft des Landes, in das Sie reisen, in Verbindung setzen, um herauszufinden, welche Dokumente Ihr Nicht-EU-Familienangehöriger an der Grenze vorlegen muss. Dies wird dazu beitragen, unangenehme Situationen zu vermeiden, wie zum Beispiel, dass Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern die Einreise verweigert wird, weil sie nicht im Besitz der erforderlichen Dokumente sind.

Seien Sie sich bewusst, dass einige Länder das EU-Recht nicht korrekt anwenden und dass Ihren Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern einige ihrer Rechte vorenthalten werden können, wie hier beschrieben.

Mit anderen Worten, wenn Ihre Frau als Ehefrau eines EU-Bürgers anerkannt wird und Sie in der EU ansässig sind, kann sie tatsächlich ohne Visum einreisen. Wenn Sie nicht in der EU wohnhaft sind, benötigt sie ein EU-Visum (Schengen-Visum, wenn Sie Bürger eines Schengen-Landes sind), aber dieses (gesetzlich) muss kostenlos sein und im Wesentlichen automatisch erteilt werden, Sie müssen nur nachweisen, dass Sie verheiratet sind.

Aber Sie wären gut beraten, dies im Voraus zu klären, und für einen kurzen touristischen Aufenthalt von weniger als 60 Tagen sehe ich nicht wirklich einen großen Vorteil gegenüber dem automatischen Visum bei der Ankunft, das Australier ohnehin erhalten .

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2012-05-17 07:42:44 +0000

Im Vergleich zu früheren Antworten sind die bisher gemachten Angaben etwas vage und könnten daher irreführend sein.

Der EU-Ehepartner hat sehr starke Rechte, innerhalb der gesamten EU (Schengen ist dabei irrelevant) mit seinem Ehepartner und seinen Kindern frei zu reisen.

Zu diesen Rechten gehört das Recht des Drittstaatsangehörigen, auf unbestimmte Zeit in dem betreffenden Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten.

Diese Rechte waren früher in mehreren verschiedenen Gesetzen enthalten, vor einigen Jahren wurden sie jedoch konsolidiert. Sie finden sich in der “Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten”

Siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do? uri=CELEX:32004L0038:de:NOT

Dies muss in jedem EU-Mitgliedstaat in gleicher Weise umgesetzt werden (andernfalls wird die Regierung vor Gericht gestellt).

Wenn also der EU-Ehegatte in ein beliebiges EU-Land mit Ausnahme des Landes seiner eigenen Staatsangehörigkeit geht (es gibt sogar eine Ausnahme von dieser Ausnahme) und Vertragsrechte ausüben wird (d.h.

Visa sind nicht mehr erforderlich, sobald dem Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltskarte ausgestellt wurde, aber prüfen Sie die Botschaft des Ziellandes auf hilfreiche Verfahren vor der Abreise, da das Personal der Fluggesellschaften die Gesetze oft nicht kennt und sich die Dinge ändern, wenn die Mitgliedstaaten ihre Verfahren überarbeiten.

Wenn ein Visum für die Einreise erforderlich ist, muss es schnell ausgestellt werden und muss nach EU-Recht gebührenfrei sein/

Das britische Verfahren hierfür wird als EWR-Familiengenehmigung bezeichnet - siehe http://en.wikipedia.org/wiki/European_Economic_Area_Family_Permit ). Es ist kostenlos, aber meiner Ansicht nach stellen Teile davon einen unverhältnismäßigen Verstoß gegen die Anforderungen der Richtlinie dar, und ich gehe davon aus, dass jemand in den nächsten Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen wird.

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2013-04-18 00:18:07 +0000

Solange die Ehe gültig ist, erhält Ihr EU-Ehepartner innerhalb von 15 Tagen ein kostenloses Schengen-Visum.

Wenn Sie sich das Antragsformular für ein Schengen-Visum ansehen, werden Sie feststellen, dass einige Abschnitte mit einem Stern (“*”) versehen sind, was bedeutet, dass die EU-Familienmitglieder die Abschnitte, die die Finanzen und die Angaben zu Ihrer Arbeitsstelle enthalten, nicht ausfüllen müssen.

Und es wird keine Krankenversicherung oder sonstige erforderliche Angaben benötigt.

Sie müssen nur nachweisen, dass die Person mit einem EU-Bürger verwandt ist.

Eine detaillierte Beschreibung für EU-Reisen von Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Ländern finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Union zur weiteren Bezugnahme.

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2013-02-06 04:22:08 +0000

Die Situation des Ehegatten mit einem nationalen EU-Visum hängt von einigen Dingen ab, aber in der Regel gehen wir davon aus, dass Sie ein Visum benötigen, wenn auch nur, um zu beweisen, dass Sie ein rechtmäßiges Paar sind.

ZUERST, wenn Ihre Ehe bei Ihrer Botschaft registriert und vom Heimatland des EU-Staates für gültig erklärt wurde, dann gelten alle Bestimmungen der EU-Verträge UND der nationalen Gesetzgebung. Wenn Sie die Ehe nicht im Heimatland des EU-Staatsangehörigen angemeldet haben, ist es ein Durcheinander.

Angenommen, Sie haben die Ehe angemeldet und der EU-Staatsangehörige stammt aus einem Land aus dem Schemgen-Gebiet, dann

kann der Ehepartner VORHER von Ihrem Wohnsitzland (ja, es kann ein Drittland sein) ein “Schengener Kurzaufenthalts-Zirkulationsvisum” beantragen. Dies ist ein KOSTENLOSES Visum, mit dem Sie so oft Sie wollen in den Schengen-Raum einreisen können. Dieses Visum ist normalerweise NUR bei Ihrem Konsulat erhältlich (nicht über die privaten Agenturen, die das Konsulat für die Bearbeitung der üblichen Visa verwendet).

Das Visum ist ein oder zwei Jahre gültig (je nach dem Visumbeamten) und erlaubt Ihnen einen Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten der Visumgültigkeit. Nein, man kann nicht 180 Tage in den ersten sechs Monaten bleiben und dann ein Jahr lang nicht zurückkommen, es ist ein Maximum von 3 Monaten pro Zeitraum von sechs Monaten.

Dieses Visum ist nur ein Reisevisum, es gibt dem Ehepartner KEIN Aufenthalts- oder Arbeitsrecht.

Ich bin Franzose, meine Frau ist Chinesin und sie hat dieses Visum, das wir bereits ohne Probleme benutzt haben.

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2014-08-12 09:17:49 +0000

Ergänzend zu den anderen (guten) Antworten ist der einzige rechtlich akzeptable Grund, jemandem, der als Ehepartner eines EU-Bürgers anerkannt ist, ein Visum zu verweigern oder die Einreise zu verweigern, wenn er eine “echte, gegenwärtige und hinreichend schwere Bedrohung” für “die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit” darstellt. Es ist also nicht nicht, aber es wäre extrem selten (ein häufigeres Ereignis wäre die Verweigerung des Visums, weil die Person nicht zur Zufriedenheit des Konsulats nachgewiesen hat, dass sie tatsächlich der Ehepartner eines EU-Bürgers ist, aber aus der Sicht des Konsulats bedeutet das nicht, dass dem Ehepartner eines EU-Bürgers ein Visum verweigert wird).

Beachten Sie auch, dass Sie in vielen Fällen nicht als Ehepartner eines EU-Bürgers einreisen müssen, sondern Ihre Rechte als solche nachträglich anerkannt würden. So ist es beispielsweise völlig legitim und üblich, mit einem US-Pass nach Deutschland einzureisen und eine Aufenthaltsgenehmigung als Ehepartner eines EU-Bürgers aus dem Inland zu erhalten.