2012-01-23 08:45:55 +0000 2012-01-23 08:45:55 +0000
11
11

Kann ich ein US-Visum beantragen und erhalten, wenn ich in einem anderen Land als meinem eigenen wohne?

Ich wohne derzeit in einem anderen Land als meinem eigenen und plane eine Geschäftsreise in die USA für eine Woche. Als bulgarische Staatsbürgerin qualifiziere ich mich im Gegensatz zu anderen EU-Ländern nicht für das ESTA-Programm zur Befreiung von der Visumpflicht.

Die US-Botschaft in Sofia führt ein 7-Schritte-Verfahren auf, das sie unerklärlicherweise als “wirklich ganz einfach” beschreibt. Leider wären einige dieser Schritte für mich sehr unangenehm, da ich derzeit nicht im Land wohne, insbesondere das Interview und die Ausstellung des Visums.

Ich hatte gehofft, dass es möglich wäre, ein Visum vom Land meines derzeitigen Wohnsitzes aus zu beantragen, aber ich konnte auf den Webseiten der US-Botschaft keine Informationen darüber finden.

Antworten (4)

12
12
12
2012-01-23 16:31:17 +0000

Ich sehe nirgendwo auf der Seite der Stockholmer Botschaft , dass sie keine Visa für Bürger anderer Länder ausstellen oder nicht ausstellen wollen. Wenn Sie einen Blick auf die Seite Book Your appointment werfen, werden Sie feststellen, dass sie immer noch B1- und B2-Visa mit vollständiger Beantragung ausstellen. Das bedeutet, dass Sie in Stockholm ein Visum beantragen können, obwohl Sie kein schwedischer Staatsbürger sind. Lesen Sie einfach die Anforderungen in den Abschnitten FAQ und Book Your Appointment , um zu sehen, was Sie für ein Visum benötigen.

4
4
4
2012-01-24 10:39:33 +0000

Meine Frau hat es geschafft, ihr Visum ohne Probleme in London zu bekommen, also denke ich auch, dass die Antwort JA lautet.

2
2
2
2013-07-15 09:02:25 +0000

Auf jeden Fall JA! Ich bin kein deutscher Staatsbürger, aber ich habe schon einmal ein US-Visum in Berlin erhalten und habe bald ein Interview in Frankfurt geplant.

-2
-2
-2
2012-01-31 05:50:51 +0000

Ich glaube, dass sich die Botschaften in der Regel in keiner Weise um das Land kümmern, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, sondern nur um seine Staatsbürgerschaft. Bedenken Sie, dass der legale Aufenthalt durch die Gesetze des Landes, in dem eine Person wohnt, in Bezug auf das Land der Staatsbürgerschaft der Person definiert ist. Ein Drittland ist nicht verpflichtet, diese Gesetze zu kennen oder nach ihnen zu handeln.

Das US-Recht wird in keiner Weise durch das schwedische Recht beeinflusst, das Ihren Wohnsitz begründet.