Sie können auf jeden Fall das Hotel wechseln oder einige kleine Änderungen an Ihrer Reiseroute vornehmen. Dies sollte Ihr Visum nicht ungültig machen (siehe jedoch Andreys Antwort bezüglich einiger fragwürdiger Praktiken einiger Schengen-Länder). In ein anderes Land zu gehen, könnte etwas riskanter sein, aber es ist trotzdem generell möglich. Zum Beispiel ist es völlig in Ordnung, unterwegs irgendwo anzuhalten, die Reihenfolge der Länder zu ändern oder ein neues Reiseziel hinzuzufügen. Dagegen ist die Verwendung eines Visums für einen völlig anderen Zweck (zumindest theoretisch) nicht zulässig.
Im Einzelnen sind die Regeln in Artikel 34 des Schengener Visakodexes festgelegt:
Ein Visum wird annulliert, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für seine Erteilung zum Zeitpunkt seiner Erteilung nicht erfüllt waren, insbesondere wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass das Visum auf betrügerische Weise erlangt wurde. Ein Visum wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der es erteilt hat, annulliert. Ein Visum kann von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats annulliert werden; in diesem Fall werden die Behörden des Mitgliedstaats, der das Visum erteilt hat, von der Annullierung unterrichtet.
Ein Visum wird aufgehoben, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht mehr erfüllt sind. Ein Visum wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der es erteilt hat, aufgehoben. Ein Visum kann von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats aufgehoben werden; in diesem Fall werden die Behörden des Mitgliedstaats, der das Visum erteilt hat, über die Aufhebung informiert.
Die Annullierung ist schwerwiegender als eine bloße Aufhebung, da sie einen schwarzen Fleck in Ihren Unterlagen darstellt. Sie impliziert, dass Sie gelogen haben, um ein Visum zu erhalten.
In der Praxis kann es vorkommen, dass Sie, wenn Sie irgendwo unerwartet auftauchen, z.B. in Deutschland mit einem Visum für Griechenland, einige Fragen dazu bekommen. Wenn Sie eine gute Erklärung und alle notwendigen Dokumente haben, gibt es keinen Grund, Ihnen die Einreise zu verweigern oder Ihr Visum zu entziehen, aber wenn die Grenzschutzbeamten glauben, dass Sie gelogen haben, um ein Visum zu bekommen, und Sie immer vorhatten, nach Deutschland zu kommen, können sie es nicht annullieren und Sie zurückschicken.
Die Antwort ist also kein klares “Ihr Visum wird ungültig, wenn Sie das Hotel wechseln”, aber es ist auch nicht “dieses Visum ist für alles innerhalb des Schengen-Raums gültig”. Die Grenzschutzbeamten müssen entscheiden, ob es so aussieht, als hätten Sie sich Ihr Visum betrügerisch beschafft, und sie haben die Befugnis, es ungültig zu machen, wenn sie glauben, dass dies der Fall ist.
In Ihrem Fall fahren Sie immer noch an typische Touristenziele, Sie würden durch dasselbe Land einreisen wie ursprünglich geplant, und die Reiseroute klingt sehr ähnlich wie die, die Sie bei der Beantragung des Visums vorgelegt haben, so dass ich keine Probleme erwarten würde. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Ihnen die Grenzschutzbeamten in Prag über die Routinefragen hinaus nicht einmal etwas fragen. Wenn Sie rechtzeitig ausreisen, haben die Grenzschutzbeamten in Frankreich offensichtlich auch keinen Grund, sich Sorgen zu machen.