2015-03-06 16:31:40 +0000 2015-03-06 16:31:40 +0000
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Kann ich meine Reiseroute und Hotelreservierung ändern, nachdem ich ein Schengen-Visum erhalten habe?

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Meine Reiseroute ist Prag –>Berlin–>Wien. Ich möchte die Route in Prag ändern–>Berlin–>Paris.

Außerdem habe ich bereits mein Schengen-Visum erhalten, aber danach habe ich ein gutes Angebot in einem anderen Hotel gefunden.

  1. Kann ich das erste Hotel, das ich besuchen werde, vor meiner Reise wechseln?

  2. Wenn ja, wird dadurch mein Visum oder etwas in der Art annulliert? Außerdem habe ich geplant, nach Wien zu fahren und von dort aus wieder nach Hause zu gehen.

  3. Kann ich es ändern und stattdessen nach Paris gehen?

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Antworten (4)

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2015-03-06 16:59:43 +0000

Sie können auf jeden Fall das Hotel wechseln oder einige kleine Änderungen an Ihrer Reiseroute vornehmen. Dies sollte Ihr Visum nicht ungültig machen (siehe jedoch Andreys Antwort bezüglich einiger fragwürdiger Praktiken einiger Schengen-Länder). In ein anderes Land zu gehen, könnte etwas riskanter sein, aber es ist trotzdem generell möglich. Zum Beispiel ist es völlig in Ordnung, unterwegs irgendwo anzuhalten, die Reihenfolge der Länder zu ändern oder ein neues Reiseziel hinzuzufügen. Dagegen ist die Verwendung eines Visums für einen völlig anderen Zweck (zumindest theoretisch) nicht zulässig.

Im Einzelnen sind die Regeln in Artikel 34 des Schengener Visakodexes festgelegt:

  1. Ein Visum wird annulliert, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für seine Erteilung zum Zeitpunkt seiner Erteilung nicht erfüllt waren, insbesondere wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass das Visum auf betrügerische Weise erlangt wurde. Ein Visum wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der es erteilt hat, annulliert. Ein Visum kann von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats annulliert werden; in diesem Fall werden die Behörden des Mitgliedstaats, der das Visum erteilt hat, von der Annullierung unterrichtet.

  2. Ein Visum wird aufgehoben, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht mehr erfüllt sind. Ein Visum wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der es erteilt hat, aufgehoben. Ein Visum kann von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats aufgehoben werden; in diesem Fall werden die Behörden des Mitgliedstaats, der das Visum erteilt hat, über die Aufhebung informiert.

Die Annullierung ist schwerwiegender als eine bloße Aufhebung, da sie einen schwarzen Fleck in Ihren Unterlagen darstellt. Sie impliziert, dass Sie gelogen haben, um ein Visum zu erhalten.

In der Praxis kann es vorkommen, dass Sie, wenn Sie irgendwo unerwartet auftauchen, z.B. in Deutschland mit einem Visum für Griechenland, einige Fragen dazu bekommen. Wenn Sie eine gute Erklärung und alle notwendigen Dokumente haben, gibt es keinen Grund, Ihnen die Einreise zu verweigern oder Ihr Visum zu entziehen, aber wenn die Grenzschutzbeamten glauben, dass Sie gelogen haben, um ein Visum zu bekommen, und Sie immer vorhatten, nach Deutschland zu kommen, können sie es nicht annullieren und Sie zurückschicken.

Die Antwort ist also kein klares “Ihr Visum wird ungültig, wenn Sie das Hotel wechseln”, aber es ist auch nicht “dieses Visum ist für alles innerhalb des Schengen-Raums gültig”. Die Grenzschutzbeamten müssen entscheiden, ob es so aussieht, als hätten Sie sich Ihr Visum betrügerisch beschafft, und sie haben die Befugnis, es ungültig zu machen, wenn sie glauben, dass dies der Fall ist.

In Ihrem Fall fahren Sie immer noch an typische Touristenziele, Sie würden durch dasselbe Land einreisen wie ursprünglich geplant, und die Reiseroute klingt sehr ähnlich wie die, die Sie bei der Beantragung des Visums vorgelegt haben, so dass ich keine Probleme erwarten würde. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Ihnen die Grenzschutzbeamten in Prag über die Routinefragen hinaus nicht einmal etwas fragen. Wenn Sie rechtzeitig ausreisen, haben die Grenzschutzbeamten in Frankreich offensichtlich auch keinen Grund, sich Sorgen zu machen.

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2015-03-06 17:54:58 +0000

In Reiseforen in Russland (z.B. dieses ) gibt es viele Berichte von Touristen, denen mitgeteilt wurde, dass ihre Visa nach der Stornierung einer Hotelbuchung in der Tschechischen Republik annulliert wurden. Es gibt auch ein paar ähnliche Berichte über deutsche Visa, und ich habe nie von solchen Gelegenheiten bei den Franzosen gehört.

Ich habe auch nie von einer Gelegenheit gehört, bei der ein Schengen-Land ein Visum storniert hat, nachdem ein Hotel in einem anderen Land storniert wurde (obwohl das natürlich nichts beweist).

Die im Schengen-Besitzstand festgelegten Regeln sind in ihrem Wortlaut recht vage und offen für Interpretationen. Einerseits gibt es Hinweise auf mögliche Planänderungen. Andererseits hat die EG eine Reihe von Verurteilungen der als “Visa-Shopping” bezeichneten Praxis ausgesprochen, wenn Reisende Visa für “laxe” Länder beschaffen und sich dann stattdessen in “strenge” Länder begeben.

Wie es scheint, kontrollieren einige Länder, wie die Tschechische Republik, systematisch die Hotelbuchungen von Ausländern, einige, wie Deutschland, führen gelegentliche selektive Kontrollen durch, und einige, wie Frankreich, drücken bei all dem ein Auge zu.

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2018-08-23 21:13:27 +0000
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Was die Schengen-Regeln betrifft, so ist es nicht abstoßend, nach der Beantragung eines Visums kleine Änderungen an Ihren Reiseplänen vorzunehmen, solange der allgemeine Zweck und das Ziel des Besuchs dem entsprechen, was Sie im Antrag beschrieben haben. Der Wechsel zu einem anderen Hotel fällt sicherlich darunter.

Dennoch haben wir einige anekdotische Berichte von Reisenden, die ihre Visa an der Grenze annulliert vorfanden, nachdem sie eine Hotelreservierung, die sie zur Unterstützung eines Visumantrags benutzt hatten, storniert hatten. Es ist in diesen Fällen nicht ganz klar, ob

  1. die Konsulate das Hotel spontan anrufen würden, um zu prüfen, ob die Reservierung noch gültig ist, wenn der Reisetag näher rückt, oder
  2. das Hotel den Reisenden aktiv an das zuständige Konsulat “verpfiffen” hat, um sich für die Annullierung zu revanchieren, oder
  3. der Reisende falsch dargestellt oder missverstanden hat, wofür er in Schwierigkeiten geraten ist – vielleicht war das wirkliche Problem, dass er keine kohärenten Unterkunftspläne alles hatte, als er an der Grenze befragt wurde?

Wenn Sie mich fragen, scheint es nicht wahrscheinlich, dass Sie solche Schwierigkeiten bekommen werden. Aber wenn Sie Probleme haben, wird es Ihnen nicht viel nützen, wenn Ihnen ein zufälliger Fremder im Internet sagt, dass es Ihnen gut gehen wird - die Entscheidung, ob Sie das Risiko eingehen, liegt also letztlich bei Ihnen.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, könnte eine Möglichkeit darin bestehen, Ihre ursprünglichen Reservierungen so lange aufrechtzuerhalten, bis Sie die Schengen-Grenze bereits überschritten haben. Wenn Sie erst einmal drin sind, ist es wahrscheinlich an der Grenze zur Unmöglichkeit, dass jemand in der Behörde in der Lage sein wird, solch kleine Abweichungen gegen Sie zu verwenden.

Stornierbare Hotelbuchungen können oft bis irgendwann am Nachmittag des Tages, an dem Sie ankommen sollen, storniert werden, wenn Ihr Flug also früher ankommt, wäre dies eine Möglichkeit. Und es wäre sicherlich eine Option für die zweite der beiden Städte, die Sie besuchen.

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2018-06-23 08:29:53 +0000

Ich habe auch an vielen Stellen gelesen und weiß nicht, warum die Leute falsche Informationen verbreiten. Es steht eindeutig geschrieben hier :

Ein Schengen-Visum, das von einem der Mitgliedsländer des Schengen-Raums ausgestellt wurde, erlaubt seinem Inhaber die freie Bewegung innerhalb des gesamten Schengen-Raums in Bezug auf die Schengen-Mitglieder der Europäischen Union sowie die EFTA-Schengen-Mitglieder, bis zu seiner Gültigkeit und seinem Zeitrahmen.

und an einem anderen Ort

Kann ich mit demselben Schengen-Visum in mehr als ein Schengen-Land reisen? Ja, sobald Ihnen das Visum erteilt wurde, können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen, solange Sie den Zeitraum, für den das Visum erteilt wurde, nicht überschreiten.

Wenn der Antragsteller plant, zwei oder mehr Schengen-Länder zu besuchen, wird dringend empfohlen, das Visum in der Botschaft des Landes zu beantragen, in dem Sie sich für die meisten Reisetage aufhalten werden, was als Hauptreiseziel bezeichnet wird.

So einfach ist das. Kein Wenn und Aber. Das Schengen-Visum bedeutet, dass das Visum für den Schengen-Raum gilt; andernfalls wird es als länderspezifisches Visum bezeichnet.

Es besteht keine Verpflichtung, zuerst in das Land einzureisen, das Ihnen das Visum ausgestellt hat, und somit auch kein Problem mit dem Hotelwechsel.

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