Laut der Website immihelp:
Ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum berechtigt den Inhaber, die Schengen-Länder zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Freunden, der Familie, zu geschäftlichen Zwecken usw. zu besuchen, und zwar bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise. Der Aufenthalt kann entweder ununterbrochen oder mehrere Besuche sein, je nachdem, ob es sich um ein einfaches oder mehrfaches Einreisevisum handelt.
Einzelvisum : Erlaubt einen ununterbrochenen Aufenthalt. Sobald die Person das Schengen-Gebiet verlassen hat, kann sie nicht mehr einreisen, ohne ein neues Visum zu erhalten.
Mehrfaches Einreisevisum : Erlaubt Mehrfachaufenthalte in einem oder mehreren Schengen-Ländern, solange die Gesamtdauer des Aufenthalts 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ab dem Datum der ersten Einreise nicht überschreitet. Der Aufenthalt kann entweder ununterbrochen oder auf mehrere Besuche innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums verteilt sein, jedoch nicht mehr als die Anzahl der durch das Visum erlaubten Einreisen. Ein Visum für die mehrfache Einreise kann 1 Jahr lang gültig sein. Wenn die Einträge “02” zeigen, sind 2 Einreisen erlaubt. Wenn die Einträge “MULT” zeigen, sind mehr als 2 Einreisen erlaubt.
Ein Visum für mehrfache Einreisen wird in den Botschaften nicht ausgestellt.
Wenn die Gültigkeit des Visums während des Besuchs im Schengen-Gebiet abgelaufen ist, kann sich die Person nicht mehr im Schengen-Gebiet aufhalten, auch wenn sie sich nicht 90 Tage lang dort aufgehalten hat. Darüber hinaus läuft das Visum ab, wenn die Gesamtzahl der Ausreisen des Visuminhabers der Anzahl der erlaubten Einreisen entspricht, auch wenn der Visuminhaber die Anzahl der durch das Visum erlaubten Tage nicht ausgeschöpft hat.
Laut der rumänischen Botschaft Website wird Ihnen bei der Beantragung eines E-Visums die Einreise nach Rumänien nur dann gestattet, wenn Sie im Besitz eines Visums für mehrfache Einreisen sind.