2015-01-18 14:55:11 +0000 2015-01-18 14:55:11 +0000
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Benötigt der Ehepartner eines britischen Staatsbürgers mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ein Schengen-Visum, um nach Frankreich zu reisen?

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Meine Frau ist indische Staatsbürgerin mit einem indischen Pass. Sie ist im Besitz einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich (Daueraufenthaltskarte). Muss sie ein Schengen-Visum beantragen, bevor sie nach Frankreich oder in andere Schengen-Länder reist?

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Antworten (2)

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2015-01-18 18:57:59 +0000

Ihre Frau benötigt in jedem Fall ein Visum. Die Tatsache, dass Sie im Vereinigten Königreich ansässig sind, berechtigt Sie nicht zur Einreise in die übrige EU (außer vielleicht nach Irland). Die entsprechenden Regeln sind auf der Website des Generalkonsulats Frankreichs in London beschrieben.

Es gibt zwei Szenarien:

  • Wenn sie allein reist, benötigt Ihre Frau ein reguläres Schengen-Visum (d.h. sie muss Unterlagen über ihre Reiseroute, ihre Finanzen, ihre Krankenversicherung usw. vorlegen und die Visumgebühr bezahlen).
  • Wenn sie mit Ihnen reist, benötigt sie ebenfalls ein Visum, das jedoch schnell und kostenlos ausgestellt werden sollte. In diesem Fall müsste sie nur nachweisen, dass sie tatsächlich Ihre Frau ist und dass Sie britischer Staatsbürger sind, die anderen Anforderungen gelten nicht.

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass für die Verwandten von Bürgern aus anderen EU-Ländern, die im Vereinigten Königreich wohnen (und für britische Bürger, die anderswo in der EU wohnen), etwas andere Regeln gelten. Sie gelten jedoch nicht für britische Staatsbürger und ihre Familie im Vereinigten Königreich, es sei denn, sie haben so etwas wie die Surinder Singh-Route verwendet. In diesem Fall würde Ihre Frau eine “Aufenthaltsgenehmigung” besitzen, die so aussehen anstelle einer regulären Aufenthaltsgenehmigung.

Weitere Einzelheiten dazu finden Sie auf der Website der EU-Kommission . Beachten Sie, dass es einige Probleme damit gibt, wie diese Regeln von verschiedenen Mitgliedsstaaten (und insbesondere vom Vereinigten Königreich) umgesetzt werden, aber ich glaube nicht, dass es hier einen Unterschied machen würde.

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2015-01-18 16:14:20 +0000

Ständige Einwohner eines EU-Mitgliedsstaates sind als Einwohner der EU ; visafreie Reise ist jedoch nur für Einwohner von EU-Staaten im Schengen-Raum verfügbar.

Ihr Nicht-EU-Ehepartner, (Enkel-)Kinder oder (Groß-)Eltern brauchen kein Visum von dem Land, in das sie reisen, wenn:

  • sie eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein Visum eines anderen Landes im grenzfreien Schengen-Raum haben (siehe Liste unten) und das Land, in das sie reisen, zu diesem Gebiet gehört.

  • Sie haben eine Aufenthaltskarte eines EU-Familienmitglieds, die gemäß den EU-Vorschriften von einem beliebigen EU-Land (mit Ausnahme des Landes, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen) ausgestellt wurde, und sie reisen zusammen mit Ihnen oder reisen zu Ihnen in ein anderes EU-Land. Auf der Aufenthaltskarte sollte klar und deutlich vermerkt sein, dass der Inhaber ein Familienmitglied eines EU-Bürgers ist.

Ich konnte nicht feststellen, wie oder ob das Vereinigte Königreich eine Aufenthaltsgenehmigung nach diesen Regeln ausstellt, daher werde ich darauf jetzt nicht weiter eingehen. Auf einer Website, die ich gelesen habe, heißt es, dass das Vereinigte Königreich keine Aufenthaltsgenehmigung nach diesen Regeln ausstellt, was bedeutet, dass sie ein Visum braucht, auch wenn sie mit Ihnen reist.

Für EU-Bewohner außerhalb des Schengen-Raums, wie z.B. das Vereinigte Königreich, muss sie zwar ein Visum beantragen, aber das Visum sollte innerhalb von 15 Tagen ausgestellt werden und kostenlos sein.

Wenn Ihre Nicht-EU-Familienangehörigen ein Einreisevisum benötigen, sollten sie dieses im Voraus beim Konsulat oder der Botschaft des Landes beantragen, in das sie reisen möchten. Wenn sie mit Ihnen zusammen reisen oder sich Ihnen in einem anderen EU-Land anschließen, sollte ihr Antrag schnell und kostenlos bearbeitet werden:

  • Länder, die dem grenzfreien Schengen-Raum angehören, sollten Visa innerhalb von 15 Tagen ausstellen, außer in seltenen Fällen, in denen die Behörden eine Erklärung für ihre Entscheidung abgeben sollten.

Es ist auch möglich, ein Visum bei der Ankunft nach diesen Regeln zu erhalten, aber dazu muss an der Grenze nachgewiesen werden, dass sie ein Familienmitglied eines EU-Bürgers ist, und Sie können einem Einwanderungsbeamten begegnen, der mit diesem Verfahren nicht vertraut ist.

Es ist immer am besten, wenn Ihre Nicht-EU-Familienangehörigen vor Reiseantritt gut informiert sind und über alle erforderlichen Dokumente verfügen.

Wenn sie jedoch ohne Einreisevisum an der Grenze ankommen, sollten die Grenzbehörden ihnen die Möglichkeit geben, mit anderen Mitteln nachzuweisen, dass sie Ihre Familienangehörigen sind. Gelingt ihnen der Nachweis, sollte ihnen vor Ort ein Einreisevisum erteilt werden.

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