Die meisten GCC-Mitgliedsstaaten (mit Ausnahme von Saudi-Arabien) erlauben ständigen Einwohnern der GCC-Länder, ein Visum bei der Ankunft zu erhalten.
Wenn Sie ein Besuchsvisum haben, dann müssen Sie es separat beantragen. Es gibt keine GCC-weiten Visa (wie z.B. das Schengen-Visum) oder gegenseitige Regelungen zwischen den Ländern.
Mit anderen Worten: Sie brauchen für jedes Land, das Sie besuchen, ein eigenes Visum.
Um einen großen Zustrom von ungelernten Arbeitskräften zu verhindern, die über die Grenzen reisen, ist das Visum bei Ankunft auf diejenigen beschränkt, die bestimmte “Berufsbezeichnungen” besitzen. Dies ist ein unbestimmter Begriff und die Interpretation bleibt jedem Land selbst überlassen. Einige sind liberaler als andere.
Sie sollten außerdem noch mindestens 6 Monate Aufenthalt haben und Ihr Reisepass sollte auch nicht innerhalb von 6 Monaten ablaufen.
Für weitere Details schauen Sie sich bitte die Links in @MeNoTalk’s Antwort an.
Speziell für Kuwait - wenn Sie für ein “Visa on Arrival” in Frage kommen (d.h. Ihre Bezeichnung ist für ein solches Visum geeignet); Sie können nicht mit dem Auto in das andere GCC-Mitgliedsland fahren. Sie müssen fliegen. Das liegt daran, dass Saudi-Arabien die Ausstellung von Transitvisa für Einwohner eingestellt hat.
Die einzige Möglichkeit, durch Saudi-Arabien zu reisen (auf dem Landweg), wenn Sie kein GCC-Bürger sind, besteht darin, ein Visum des Ziellandes zu erhalten oder einen ständigen Wohnsitz im Zielland zu haben.
Wenn Sie fliegen, gibt es keine Einschränkungen, da Saudi-Arabien keine luftseitigen Transitvisa hat (wie Großbritannien und einige andere Länder).