Aufgrund von Sicherheitsbedenken IATA veröffentlicht Richtlinien bezüglich des Transports von Lithiumbatterien, die von den Fluggesellschaften wahrscheinlich durchgesetzt werden. (Im schlimmsten Fall könnte eine Lithium-Batterie spontan explodieren und einen Brand im Frachtraum verursachen, der während des Fluges für Menschen unzugänglich ist).
Im Lithium Battery Guidance Document for 2015 heißt es (Hervorhebung hinzugefügt):
Passenger Provisions [p. 12]
Beförderung im Passagiergepäck
… bestimmte Ersatzbatterien, bei denen es sich nicht um OEM- oder Aftermarket-Batterien, sondern lediglich um kostengünstige Kopien davon handelt - auch als “Fakes” bezeichnet -, wurden möglicherweise nicht den erforderlichen Tests unterzogen. ** Nicht geprüfte Batterien sind daher vom Lufttransport ausgeschlossen.**
[…]
2.3.5.9 Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte), die Batterien enthalten
2.3.5.9.1 Tragbare elektronische Geräte (einschließlich medizinischer Geräte) (wie Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Mobiltelefone, Laptops, Camcorder usw.) ), die Batterien enthalten, wenn sie von Fluggästen oder der Besatzung für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, die im Handgepäck mitgeführt werden sollten. Ersatzbatterien müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu verhindern, indem sie in die Originalverpackung für den Einzelhandel oder durch anderweitig isolierende Klemmen gelegt werden, z.B. durch Abkleben der freiliegenden Klemmen oder durch Einlegen jeder Batterie in eine separate Plastiktüte oder einen Schutzbeutel, und nur im Handgepäck mitgeführt werden. Darüber hinaus unterliegen Lithiumbatterien den folgenden Bedingungen:
(a) jede eingebaute oder Ersatzbatterie darf nicht mehr als:
1. bei Lithiummetall- oder Lithiumlegierungsbatterien einen Lithiumgehalt von nicht mehr als 2 g haben; oder
2. für Lithium-Ionen-Batterien, eine Wattstundenzahl von nicht mehr als 100 Wh.
[…]
2.3.3.2 Lithium-Ionen-Batterien mit einer Wattstundenzahl von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh, können als Ersatzbatterien im Handgepäck oder in der Ausrüstung im aufgegebenen oder Handgepäck befördert werden. Die Batterien müssen von einem Typ sein, der die Anforderungen des UN-Handbuchs für Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt. Es dürfen nicht mehr als zwei einzeln geschützte Ersatzbatterien pro Person befördert werden.
Obwohl der obige Text keine Begrenzung der Anzahl von Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien, die unter die Begrenzung von 2 g oder 100 Wh fallen (siehe 2.3.5.9), als Ersatzteile im Handgepäck eines Passagiers befördert werden, muss betont werden, dass die Anzahl der Ersatzteile im Zusammenhang mit der vom Passagier verwendeten Ausrüstung und seiner Reiseroute “angemessen ” sein muss. Darüber hinaus müssen diese für die Stromversorgung tragbarer elektronischer Geräte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kameras und professionelle Filmausrüstung, Laptop-Computer, MP3-Player, Mobiltelefone, Personal Digital Assistants (PDAs), Taschenrechner usw.) bestimmt sein.
Batterien, die zum Wiederverkauf oder über den persönlichen Bedarf hinaus mitgeführt werden, sind eindeutig nicht abgedeckt.
Die eingebaute Batterie eines 2019 16-Zoll MacBook Pro hat eine Kapazität von 100 Wattstunden, vermutlich aufgrund der IATA-Beschränkung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Anzahl der batteriebetriebenen Laptops, die Sie in einem Flugzeug mitnehmen können, durch das, was Sie in Ihr Handgepäck passen, begrenzt ist, und dass sie angemessen und für den persönlichen Gebrauch sein muss. Prüfen Sie die Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft, die von den oben genannten Richtlinien abweichen können.