Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrung würde ich nicht erwarten, dass Sie Probleme haben werden - solange die Anzahl der auf dem Etikett angegebenen Mengen unter 100 Gramm liegt.
Vor vielen Jahren habe ich eine bestimmte Marke von Deosprays gefunden, die alle ihre Produkte mit “150ml” oder “150ml100g” kennzeichnet, mit Ausnahme eines bestimmten Produkts, das, obwohl es sich in genau der gleichen Größe des Behälters befindet, nur mit “100g” gekennzeichnet ist.
Ich reise regelmäßig (und zwar mindestens wöchentlich) mit einer Dose dieses “100g”-Sprays in meinem Handgepäck und bin dabei in über 30 Länder gereist. Wahrscheinlich einer von 4-5 Malen, dass das Sicherheitspersonal des Flughafens die Dose anschaut, weil es vermutet, dass sie über die erlaubte Größe hinausgeht (und in gewissem Sinne des Wortes haben sie Recht) - aber bis heute durfte ich noch nie nicht weitermachen. Ich hatte eine kleine Anzahl von Sicherheitsbeamten, die die Dose sehr genau unter die Lupe genommen haben (einschließlich des Kleingedruckten auf der Rückseite) und nach einer anderen Größe als der deutlich angezeigten “100g” auf der Vorderseite der Dose suchten, aber sie scheitern immer.
Das Sicherheitspersonal in einigen Ländern hat mir gesagt, dass ihre Kriterien darin bestehen, dass alle Etiketten unter “100ml” UND “100g” angegeben werden müssen. D.h. “150ml100g” ist nicht akzeptabel, aber die exakt gleiche Größe der Dose, auf der nur “100g” steht, ist es.
Natürlich können Ihre Erfahrungen variieren - aber basierend auf hunderten von Reisen durch die Sicherheit in Dutzenden von Ländern würde ich vorschlagen, dass es Ihnen gut geht!