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Benötige ich ein Visum für den Transit (oder Zwischenstopp) im Schengen-Raum?

Ich habe viele verwandte Fragen auf dieser Website gefunden, aber ich bin mir noch immer nicht sicher über die Regeln. Wie kann ich entscheiden, ob ich ein Visum für die Durchreise benötige?

Die Schengen-Mitglieder ab November 2017 sind wie folgt:

  • Österreich
  • Belgien
  • Tschechische Republik
  • Dänemark (ohne Grönland und die Färöer-Inseln - aber eine offene Grenze zum Schengen-Raum wird beibehalten)
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich (ohne Überseedepartements und Kollektivitäten)
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande (ohne Aruba, Curaçao, Sint Maarten und die karibischen Niederlande)
  • Norwegen (ohne Svalbard)
  • Polen
  • Portugal
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien (außer Ceuta und Melilla)
  • Schweden
  • Schweiz

Antworten (2)

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2014-06-17 21:39:46 +0000

Es ist manchmal schwierig, die richtigen Informationen zu finden, aber alles ist irgendwo auf der EU-Website . Wikipedia hat auch eine gute Zusammenfassung . Einige Botschaften oder Regierungs-Websites der verschiedenen Schengen-Länder bieten ebenfalls nützliche Zusammenfassungen. Rechtlich gesehen ist die Hauptquelle für all dies die Schengen-Visakodex .

Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung durch die Regeln, um zu entscheiden, ob Sie ein Visum benötigen:

1. Sie fliegen innerhalb des Schengen-Raums?

Wenn Ihr nächstes Reiseziel im Schengen-Raum liegt, müssen Sie die Passkontrolle passieren, um zu diesem Flug zu gelangen. Sie benötigen also ein reguläres Schengen-Visum, es sei denn, Sie qualifizieren sich für die visumfreie Einreise.

Wenn Sie irgendwo innerhalb des Schengen-Raums hingehen und bereits ein von diesem Land ausgestelltes Visum haben, erlaubt Ihnen dieses Visum auch die Einreise in den Schengen-Raum an einem Zwischenstopp in einem anderen Mitgliedsland.

2. Können Sie in den Schengen-Raum einreisen?

Wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen können, können Sie dort auch durchreisen. Sie können in den Schengen-Raum einreisen, wenn Sie EUEFTA-Bürger sind, ein Schengen-Visum, ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt oder eine Aufenthaltsgenehmigung eines der Schengen-Länder besitzen oder Bürger eines Landes sind, dessen Bürger kein Visum für den Besuch des Schengen-Raums benötigen. Wenn einer dieser Punkte zutrifft, können Sie hier anhalten, Sie brauchen kein Visum. Wenn keine dieser Bedingungen zutrifft, lesen Sie weiter.

Die Liste der Länder, deren Bürger kein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen, finden Sie auf Wikipedia . Sie sind auch auf dieser Karte der EU-Kommission grün eingefärbt.

3. Können Sie umsteigen, ohne den internationalen Bereich des Flughafens zu verlassen?

Viele Flughäfen in Europa verfügen über einen internationalen Bereich mit Transfer-Check-in-Schaltern, Wartebereich, manchmal auch Lounges, Restaurants, Geschäften oder sogar einem Museum vor der Grenzkontrollstelle, an der die Polizei die Pässe von Passagieren kontrolliert, die in den Schengen-Raum einreisen. Von diesem Bereich aus können Gates für Nicht-Schengen-Ziele erreicht werden, während Inlands- und Schengen-Flüge von anderen Teilen des Flughafens aus starten.

Ob Sie durchfahren können, ohne diesen Raum zu verlassen, hängt von Ihrer spezifischen Verbindung (Flughafenterminal, Fluggesellschaft, Zeit) ab. Zum Beispiel einige deutsche Flughäfen schließen nachts , so dass es nicht möglich ist, für einen nächtlichen Transfer im internationalen Bereich zu bleiben. Die Gepäckbänder sind normalerweise nach der Passkontrolle, so dass Sie auch ein Problem haben, wenn Ihr Gepäck nicht zu einem Ziel außerhalb des Schengen-Raums durchgecheckt werden kann.

Da die Reisepässe der Passagiere bei Flügen innerhalb des Schengen-Raums nicht kontrolliert werden müssen, müssen Sie bei zwei Zwischenlandungen im Schengen-Raum (z.B. Mumbai-Wien-Frankfurt-Chicago oder Nairobi-Zürich-Frankfurt-Chișinău) den internationalen Raum verlassen und den Grenzkontrollpunkt passieren, um Ihren Intra-Schengen-Flug zu erreichen. Dasselbe gilt, wenn Sie den Flughafen wechseln müssen.

Wenn Sie den internationalen Bereich verlassen müssen, um Ihren Transfer durchzuführen, können Sie nicht ohne Visum durchreisen und benötigen ein vollständiges Schengen-Visum (und nicht nur ein “Flughafentransitvisum”). Wenn Sie sich im internationalen Bereich (“Transit auf der Luftseite”) aufhalten können, lesen Sie weiter.

4. Benötigen Bürger Ihres Landes ein Visum für den Transit auf der Luftseite?

Wenn Sie so weit gekommen sind, bedeutet dies, dass Sie aus einem Land kommen, dessen Bürger ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum benötigen. Es wird aber immer noch zwischen zwei Kategorien von Ländern unterschieden. Während die meisten Menschen ohne Visum auf der Luftseite durchreisen können, benötigen die Bürger einer kleineren Liste von Ländern ein “Flughafentransitvisum”, auch wenn sie nicht durch den Grenzkontrollpunkt gehen und in den Schengen-Raum einreisen wollen.

Kompliziert wird die Sache dadurch, dass sich die Liste der Länder, deren Bürger ein Flughafentransitvisum benötigen, von einem Schengen-Land zum anderen leicht unterscheidet. Es gibt eine Liste für den gesamten Schengen-Raum Liste in Wikipedia , dunkelrotburgund auf der Karte aus der EU ), aber einzelne Schengen-Mitgliedsstaaten können auch Länder in die Liste aufnehmen. Sie müssen die Kommission informieren, die eine Liste all dieser Anforderungen aktuelle Liste als PDF führt, siehe auch denselben Wikipedia-Artikel).

Wenn Ihr Land nicht auf einer dieser Listen steht, halten Sie hier an, Sie brauchen kein Visum. Wenn Ihr Land hingegen auf einer der Listen steht (der allgemeinen europaweiten Liste oder der Liste des Landes, in dem Sie durchreisen wollen), brauchen Sie möglicherweise ein “Flughafentransitvisum”, aber lesen Sie weiter, da es einige Ausnahmen gibt.

5. Gibt es andere Regeln, die Ihnen die Durchreise ohne Visum ermöglichen könnten?

Wenn für Ihren Transfer ein Flughafentransitvisum erforderlich ist, könnte es immer noch eine Möglichkeit geben, ohne Visum zu reisen, da der Schengener Visakodex eine Reihe von Ausnahmen für Personen vorsieht, die im Besitz anderer Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen sind. Beachten Sie, dass diese Ausnahmen gelten nur für die Flughafentransitvisumspflicht. Wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen müssen (siehe Frage 2), gelten diese Ausnahmen nicht.

Konkret sind Sie von der Visumpflicht für den Flughafentransit befreit, wenn Sie ein gültiges Visum aus einem EU-Land (das ist die gesamte EU, nicht nur der Schengen-Raum, also auch Irland, das Vereinigte Königreich, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Kroatien), Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika besitzen. Deutschland erkennt auch diese Befreiung für Reisende die aus einem der oben genannten Länder zurückkehren, selbst wenn ihr Visum abgelaufen ist an, aber Sie sollten sich bei dem Land, das Sie tatsächlich durchqueren, erkundigen, da diese Befreiung in den Schengener Kodizes nicht explizit erwähnt wird.

Sie sind auch dann befreit, wenn Sie eine Aufenthaltsgenehmigung von einem dieser Länder oder von Andorra oder San Marino haben. Wenn dies der Fall ist, sind Sie davon befreit auch wenn Sie nicht in dieses Land reisen.

Wenn Sie im Besitz eines solchen Visums oder einer solchen Aufenthaltsgenehmigung sind, können Sie ohne Visum durchreisen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrem Reiseziel. Wenn Sie nicht im Besitz eines solchen Visums sind, benötigen Sie ein Visum.

Außerdem können Sie, wenn Sie das Visum nur benutzt haben (so dass es nicht mehr gültig ist, aber kürzlich abgelaufen ist), für die Rückreise immer noch ohne Visum in den Schengen-Raum reisen. Diese Regel passt nicht sehr gut zu US-Visa, da es möglich ist, sich noch lange nach Ablauf des Visums legal in den USA aufzuhalten.

Die Schengen-Bestimmungen sehen vor, dass Inhaber abgelaufener US-Visa ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können, wenn sie aus den USA zurückkehren, nachdem sie das Visum benutzt haben; allerdings können die Check-in-Angestellten eine übermäßig vorsichtige Interpretation bezüglich der US-Visa, die schon lange abgelaufen sind, vornehmen und Ihnen folglich das Boarding verweigern.

Daher wird in diesem Fall dringend empfohlen, rechtzeitig eine schriftliche Bestätigung vom Bodenabfertigungspersonal des Abflugflughafens zu erhalten oder ein luftseitiges Transitvisum für den Schengen-Raum zu beantragen.

6. Kann ich dieses Visum bei der Ankunft erhalten?

Nein, können Sie nicht. Es gibt Bestimmungen für 15-tägige Einreisevisa bei der Ankunft in begrenzten Fällen (meist Seeleute, Familie von EU-Bürgern und Notfälle), aber es ist keine reguläre Praxis in Europa. Wenn Sie ein Visum benötigen, wird das Bodenpersonal Ihres Abflugflughafens es sehen wollen (es kann eine Geldstrafe verhängen, wenn es Sie ohne Kontrolle befördert), und es wird Ihnen die Beförderung verweigern, wenn Sie nicht das Recht auf Durchreise auf dem/den betreffenden Flughafen(en) haben.

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2015-07-23 13:33:44 +0000

Die Frage nach dem Transitvisum in Schengen ist eine sehr häufige und häufig gestellte Frage hier. Die Antwort liegt hier.

Ich beziehe mich auf die offizielle Veröffentlichung der Europäischen Union Schengen, Grenzen & VisaVisumpolitik FAQ , die präzise und klar ist.

Ich habe Anschlussflüge mit Zwischenlandung auf einem Flughafen eines Schengen-Staates. Muss ich ein Flughafentransitvisum oder ein Visum für einen Kurzaufenthalt beantragen?

Es ist wichtig, zwischen zwei Situationen zu unterscheiden:

  1. Transit durch die internationale Transitzone eines Flughafens (Weiterreise, bei der Sie die internationale Transitzone des Flughafens nicht verlassen)
  2. Transit durch das Gebiet eines Mitgliedstaats, wenn auch beschränkt auf einen Flughafen (Weiterreise, bei der Sie die internationale Transitzone des Flughafens verlassen).

Ein Visum für den Flughafentransit (ATV) berechtigt Sie, die internationale Transitzone auf einem Flughafen im Hoheitsgebiet des Schengen-Staates zu passieren und auf einen Anschlussflug in ein Nicht-Schengen-Land zu warten. Das ATV erlaubt Ihnen nicht die Einreise in das Schengen-Gebiet (z.B. für einen Hotelaufenthalt oder einen Weiterflug in einen anderen Schengen-Staat). Um herauszufinden, ob Sie ein Flughafentransitvisum benötigen, können Sie die Übersicht auf unserer Website konsultieren, klicken Sie hier.

Die Einreise in einen Schengen-Staat über einen anderen Flughafen eines Schengen-Staates gilt nicht als Flughafentransit und ist auch keine Reise in ein Nicht-Schengen-Land über zwei Flughäfen eines Schengen-Staates. Alle Flüge zwischen zwei oder mehr Schengen-Staaten gelten als “Inlandsflüge”. Je nach Ihrer Nationalität benötigen Sie bei der Einreise in den Schengen-Raum unter Umständen ein Visum für einen Kurzaufenthalt - auch wenn der Aufenthalt nur wenige Stunden dauert und Sie im Flughafen (außerhalb der internationalen Transitzone) bleiben. Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige bei der Durchreise durch die internationale Transitzone von Flughäfen auf dem Hoheitsgebiet einiger Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums für den Flughafentransit sein müssen (14. November 2016) (blättern Sie im pdf-Format nach unten, um zu sehen)

*Kann ich in Land X in den Schengen-Raum einreisen, während das Visum vom Schengen-Land Y ausgestellt wurde? *

In der Regel können Sie jede Schengen-Grenze mit einem von jedem Schengen-Land ausgestellten Visum überschreiten. Das Kurzaufenthaltsvisum berechtigt Sie jedoch nicht automatisch zur Einreise in den Schengen-Raum. Siehe FAQ Nr. 16 zu den Kontrollen an den Außengrenzen.