2014-03-31 15:32:37 +0000 2014-03-31 15:32:37 +0000
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Ist der europäische Führerschein in Europa als Ausweis gültig?

Ich bin italienischer Staatsbürger und besitze einen Führerschein im europäischen Standardformat:

Kann ich ihn zu Identifikationszwecken verwenden, d.h. an Bord eines Flugzeugs gehen, wenn ich mich in Europa befinde?

Aus Wikipedia habe ich erfahren, dass es Ausnahmen gibt, aber was ist die allgemeine Regel? Bin ich sicher, wenn ich ihn anstelle meines Personalausweises bei mir trage?

Antworten (4)

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2014-04-01 10:51:54 +0000

Es kommt ganz auf den Zweck und das Land an. In den Niederlanden z.B. ist ein europäischer Führerschein ein vollständig gültiger Ausweis und kann z.B. zum Wählen verwendet werden. In Frankreich gibt es keine erschöpfende Liste dessen, was als Ausweis gilt, so dass es keinen Grund gibt, warum ein Führerschein nicht von der Polizei akzeptiert werden sollte (siehe diese Frage zu Expatriates.SE für eine langatmige Diskussion dieses speziellen Falles). Andernorts wird er möglicherweise nicht als gültiger Ausweis angesehen, und private Organisationen überall (z.B. Banken) könnten auch andere Anforderungen stellen.

Das Problem ist, dass man für internationale Reisen mehr als nur einen Ausweis braucht, man braucht etwas, um seine Staatsbürgerschaft nachzuweisen und sein Recht auf Einreise in das Zielland zu beweisen. Ein Führerschein reicht dafür nicht aus. Auch wenn Sie von Ihrem Recht auf Freizügigkeit als EU-Bürger Gebrauch machen wollen, brauchen Sie etwas, mit dem Sie nachweisen können, dass Sie tatsächlich EU-Bürger sind und dass es sich dabei in der Regel um einen Reisepass oder einen nationalen Personalausweis handelt. Wenn Sie auf dem Landweg reisen, kommen Sie vielleicht damit durch, dass Sie keinen dabei haben, aber das Einsteigen in ein Flugzeug ist oft schwieriger.

Ich durfte einmal einen Schengen-Binnenflug mit nur einem Führerschein und ein paar anderen Dokumenten wie einer Krankenversicherungskarte aus meinem Zielland nehmen (nachdem ich meinen Ausweis verloren hatte), aber ich glaube, es war nur die Person am Schreibtisch, die die Regeln beugte und damit rechnete, dass es am anderen Ende keine Kontrolle geben würde (wir gingen zum Schreibtisch, sobald wir bemerkten, dass der Ausweis fehlte, wir hatten nicht vor, beim Einsteigen einfach nur einen Führerschein vorzuzeigen).

Schließlich erkennen die EU-Länder gegenseitig ihre nationalen Ausweise an, so dass man, sofern man nicht Bürger eines der Länder ist, die diese überhaupt nicht ausstellen (Dänemark, Großbritannien), nichts anderes braucht, und das gilt EU-weit (nicht nur im Schengen-Raum, sondern auch im Vereinigten Königreich, in Irland, Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Zypern, im EWR oder in der Schweiz, aber nicht unbedingt anderswo in Europa).

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2014-03-31 23:35:40 +0000

Die Freizügigkeit Freizügigkeit ist garantiert; während bei längeren Aufenthalten ausdrücklich ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erwähnt wird, ist für kürzere Aufenthalte, die weniger als drei Monate dauern, lediglich erforderlich:

Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten ist die einzige Anforderung an Unionsbürger, dass sie im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sind

BEARBEITEN: Wie bereits erwähnt, ist ein EU-Lizenz, entgegen meiner früheren hier vertretenen Meinung, nicht verwendbar, da er Ihr Herkunftsland nicht erwähnt. Ich habe es in diesem Fall einfach vermasselt.

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2014-04-01 09:19:24 +0000

Selbst in Italien werden sie als Ausweisdokument “geduldet”. Tatsache ist, dass es sich lediglich um einen Führerschein handelt, mit dem nachgewiesen wird, dass man berechtigt ist, ein Auto oder einen Lastwagen zu fahren.

Sie werden im Ausland nicht als Ausweisdokument akzeptiert. Aber es könnte Ausnahmen geben.

Als Italiener habe ich meinen Personalausweis immer bei mir, wenn ich in Europa reise.

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2014-04-01 14:39:48 +0000

Sie wird manchmal “geduldet”, aber im Allgemeinen ist sie kein Ersatz für einen Personalausweis oder einen Reisepass, die als “gleichwertige Ausweisdokumente” betrachtet werden.

In Kroatien, nein. Führen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich.