2014-02-21 02:48:40 +0000 2014-02-21 02:48:40 +0000
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Müssen beide Elternteile einen US-Pass für Minderjährige beantragen?

Ich habe also ein Teilzeitwohnrecht in Cancun und möchte meine beiden Kinder, beide minderjährig, mitnehmen. Natürlich müssen sie einen Reisepass haben. Ihre Mutter und ich sind getrennt, aber noch nicht geschieden, und sie ist, nun ja, etwas Besonderes. Ich habe angeboten, die Ex mitzubringen, aber ich vermute, sie wird es ablehnen.

Die Frage ist: Kann ich einen Pass für die Kinder beantragen, ohne ihre Mutter mit einzubeziehen? Natürlich habe ich vor, es der Mutter vor der Ausreise zu sagen, aber ich erwäge, die Pässe erst einmal zu beantragen, bevor sie mir eine, ähm, Begründung dafür geben kann, warum ich ihnen ihre Pässe nicht besorgen kann. Wenn nichts anderes, wäre ich gerne diejenige, die die Pässe kontrolliert, denn wenn jemand mit ihnen aus dem Land fliehen würde, dann sie.

Was sagt das Gesetz dazu, dass nur ein Elternteil die Pässe beantragt? Und wenn ich sie bekomme, kann sie dann ihre eigenen Pässe für die Kinder beantragen?

Antworten (3)

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2014-02-21 02:57:27 +0000

Es besteht die absolute Voraussetzung, dass entweder beide Elternteile bei der Beantragung des US-Passes anwesend sind oder eine Einverständniserklärung eines Elternteils :

Minderjährige unter 16 Jahren können nicht selbst einen Pass beantragen.

Beide Erziehungsberechtigten der Eltern müssen persönlich mit dem Minderjährigen erscheinen und ihre Zustimmung geben, wodurch die Ausstellung des Passes für den Minderjährigen genehmigt wird. Wenn ein Erziehungsberechtigter nicht persönlich erscheinen kann, muss dem Antrag DS-11 ein unterschriebenes, notariell beglaubigtes Formular DS-3053: Einverständniserklärung des nicht antragstellenden Erziehungsberechtigten beigefügt werden.

Wenn der Minderjährige nur einen Erziehungsberechtigten hat, muss mit dem Antrag ein Nachweis der alleinigen Befugnis zur Beantragung des Minderjährigen in Form eines:

  • U.S. vorgelegt werden. oder einer ausländischen Geburtsurkunde, einem konsularischen Bericht über die Geburt im Ausland oder einer Adoptionsverfügung vorgelegt werden, in der nur der antragstellende Elternteil aufgeführt ist
  • Gerichtsbeschluss, der dem antragstellenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zuerkennt (es sei denn, die Reise des Kindes wird durch diesen Beschluss eingeschränkt)
  • Gerichtsbeschluss, der ausdrücklich die Reise des antragstellenden Elternteils mit dem Kind erlaubt
  • Gerichtliche Erklärung der Unfähigkeit des nicht antragstellenden Elternteils
  • Sterbeurkunde des nicht antragstellenden Elternteils

Technisch gesehen kann auch die Mutter den Reisepass beantragen, aber sie wird genau dasselbe Formular benötigen und wahrscheinlich verweigert werden, da auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss.

Darüber hinaus benötigt die Fluggesellschaft für die Ausreise ein Einverständnisschreiben des anderen Elternteils, damit ein Elternteil mit den minderjährigen Kindern das Land verlassen kann. Dies wurde hier bereits mehrfach diskutiert

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2014-02-21 02:56:55 +0000

Um eine elterliche Entführung zu vermeiden, müssen beide Elternteile zustimmen. Von der Website Travel.state.gov:

Minderjährige unter 16 Jahren können nicht selbst einen Reisepass beantragen.

Beide Erziehungsberechtigten müssen persönlich mit dem Minderjährigen erscheinen und ihre Zustimmung geben, wodurch die Ausstellung des Reisepasses für den Minderjährigen genehmigt wird. Wenn ein Erziehungsberechtigter nicht persönlich erscheinen kann, muss dem Antrag DS-11 ein unterschriebenes, notariell beglaubigtes Formular DS-3053: Einverständniserklärung des nicht antragstellenden Erziehungsberechtigten beigefügt werden.

Wenn der Minderjährige nur einen Erziehungsberechtigten hat, muss mit dem Antrag ein Nachweis der alleinigen Befugnis zur Beantragung des Minderjährigen in Form eines:

U.S. vorgelegt werden. oder einer ausländischen Geburtsurkunde, einem konsularischen Bericht über die Geburt im Ausland oder einer Adoptionsverfügung, in der nur der Beschluss des antragstellenden Elternteils aufgeführt ist, der dem antragstellenden Elternteil das alleinige Sorgerecht zuerkennt (es sei denn, die Reise des Kindes wird durch diesen Beschluss eingeschränkt). Der Gerichtsbeschluss, der speziell die Reise des antragstellenden Elternteils mit dem Kind erlaubt, ist eine gerichtliche Erklärung der Unfähigkeit des nicht antragstellenden Elternteils.

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2015-03-27 09:58:47 +0000

Vor kurzem habe ich einen Pass für meine neugeborene Tochter beantragt. Da ich arbeite, wäre meine Frau diejenige, die allein den Passantrag stellen würde. Ich stellte jedoch fest, dass ich ein notariell beglaubigtes Formular benötigen würde, um ihre Erlaubnis zu erhalten. Das war ein großer Ärger, so dass ich mir eine Auszeit von der Arbeit nehmen musste, um mit ihr zu gehen. Aus persönlicher Erfahrung kann ich also sagen, dass man auf jeden Fall die Erlaubnis des Ehepartners einholen muss.

Es muss Ausnahmen geben, z.B. wenn ein Elternteil tot ist oder wenn ein Elternteil das 100%ige Sorgerecht hat, weil der andere Elternteil missbräuchlich handelt. Wenn aber der andere Elternteil aus irgendeinem Grund immer noch involviert ist, gibt es keine Möglichkeit, mit dem Passantrag fortzufahren.