Wenn Sie sich innerhalb der internationalen Transitzone aufhalten, dann brauchen Sie kein Transitvisum :
Fluggäste im genehmigten Linienverkehr benötigen grundsätzlich kein Flughafentransitvisum, sofern sie die folgenden kumulativen Voraussetzungen erfüllen:
a. Sie sind im Besitz eines gültigen und anerkannten Reisedokuments;
b. sie verlassen den Transitraum nicht;
c. sie setzen ihre Flugreise innerhalb von 48 Stunden fort;
d. sie sind im Besitz der für die Einreise in das Zielland erforderlichen Reisedokumente und des Visums;
e. sie besitzen ein Flugticket für die Reise zum Zielort;
f. und sie haben ihren Anschlussflug vor der Ankunft an einem Schweizer Flughafen gebucht.