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Verlassen des Schengen-Raums, um 90 Tage zurückzusetzen

Ich habe einen Freund, der behauptet, dass Sie den Schengen-Raum für eine Nacht verlassen und wieder einreisen können, um Ihre 90 Tage zurückzusetzen. Ein Australier könnte zum Beispiel nach Europa einreisen und dann für ein paar Nächte nach Marokko, Andorra oder London (an einen Ort außerhalb des Schengen-Raums) fahren und dann nach Paris zurückkehren und den Pass für weitere 90 Tage Aufenthalt in Europa abstempeln lassen. Sie schwören darauf und behaupten, sie kennen Typen, die das seit Jahren tun. Nach meinem Verständnis, das zugegebenermaßen nur aus einer Online-Lektüre und nicht aus realen Erfahrungen stammt, konnten wir nur 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum verbringen.

Ich habe auch andere Leute sagen hören, nein, das kann man nicht tun, und wenn man dabei erwischt wird, dass man zu lange bleibt, kann man für 5 Jahre ein Wiedereinreiseverbot in den Schengen-Raum erhalten. Aber ich habe von mehreren anderen Leuten ähnliche Geschichten über die Ausreise für eine Nacht gehört, die mich glauben lassen, dass an dieser Geschichte etwas dran ist, selbst wenn es sich um ein Schlupfloch oder eine rechtliche Grauzone handelt (z.B. muss die Person, die bei der Wiedereinreise an der Grenze kontrolliert, tatsächlich einen früheren Stempel in Ihrem Pass bemerken?)

Was sind also die wirklichen Regeln und Fakten über Touristen, die sich im Schengen-Gebiet aufhalten, in Bezug auf diese Abkommen zur Befreiung von der Visumpflicht?

Antworten (1)

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2013-09-06 21:37:17 +0000

Dies wurde in dem Wikipedia-Artikel recht gut erklärt. Sie können sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten, entweder mit einem Kurzaufenthaltsvisum oder mit einer Befreiung von der Visumpflicht, je nach Ihrer Nationalität. Darüber hinaus benötigen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt.

Es gibt eine Wendung: 180-Tage-Perioden werden ab dem Datum Ihrer ersten Einreise in den Schengen-Raum gezählt und wiederholen sich somit alle 6 Monate. Wenn Sie also am 1. Januar in Schengen ankommen und am 30. März ausreisen, können Sie erst am 1. Juli wieder einreisen, aber wenn Sie am 1. Januar einen Tag verbringen, dann am 2. April zurückkommen, können Sie am 30. Juni ausreisen und am 1. Juli zurückkommen, um bis zum 30. September zu bleiben. In gewissem Sinne können Sie ein Visum beantragen, aber nur, wenn die Anzahl der Tage seit Ihrer ersten Schengen-Einreise genau richtig ist.

Genauer gesagt, die Regel ist Artikel 11 des Schengener Durchführungsübereinkommens :

Das in Artikel 10 vorgesehene Visum kann sein:
a) ein Reisevisum, das für eine oder mehrere Einreisen gültig ist, vorausgesetzt, dass weder die Dauer eines ununterbrochenen Aufenthalts noch die Gesamtdauer der aufeinander folgenden Besuche drei Monate pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise überschreitet; b) ein Durchreisevisum, das seinen Inhaber berechtigt, das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien einmal, zweimal oder ausnahmsweise mehrmals auf dem Weg in das Hoheitsgebiet eines Drittstaates zu durchreisen, wobei die Dauer der Durchreise fünf Tage nicht überschreiten darf.

Artikel 10 führt das gegenseitig anerkannte Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt ein, das bis zu drei Monate gültig sein kann.

Die Antwort lautet also nein: Sie können kein Visum für Schengen beantragen. Ihr Reisepass wird abgestempelt und Ihr Name wird in eine Datenbank eingetragen, so dass Sie bei einem Versuch eine gute Chance haben, entdeckt zu werden. Sie könnten Glück haben, aber Sie könnten auch eine Geldstrafe erhalten und für mehrere Jahre von der Einreise in den Schengen-Raum ausgeschlossen werden.