2013-07-24 13:56:37 +0000 2013-07-24 13:56:37 +0000
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Kann ich mit einem Schengen-Visum vom Typ D in die Schengen-Länder reisen?

Ich fahre für einen Semesteraustausch nach Deutschland und habe ein Visum für einen Langzeitaufenthalt aus Deutschland. Kann ich in diesem Zeitraum mit diesem Visum in die anderen Schengen-Staaten reisen oder muss ich ein separates Schengen-Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen?

Mein Visum ist ein nationales deutsches Visum vom Typ D. Es hat eine Dauer von 4 Monaten, d.h. länger als 90 Tage. Auf dem Visum steht, dass das Langzeitvisum in Deutschland gültig ist, was sich von meinem früheren Visum unterscheidet, das ich bei meinem früheren Besuch in Deutschland hatte; dieses war ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt und sagte, es sei in den Schengen-Staaten gültig.

Vielleicht bedeutet mein jetziges Visum, dass ich mich länger in Deutschland aufhalten kann, als 90 Tage die anderen Schengen-Staaten besuchen können, wenn ich die 90-Tage-Frist nicht überschreite.

Antworten (3)

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2013-07-24 16:49:27 +0000

Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums entspricht ein Visum vom Typ D einer regulären Aufenthaltsgenehmigung. Sie dürfen grundsätzlich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen andere Schengen-Länder besuchen.

Es gibt einige Vorbehalte - Sie müssen Ihren Reisepass oder gleichwertige Reisedokumente mit sich führen, den Zweck Ihres Besuchs dokumentieren können (ein Urlaub sollte ausreichen), Ihre Fähigkeit zur Finanzierung der Reise belegen, keine Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen und nicht ausdrücklich aus dem Land, in das Sie reisen, ausgewiesen worden sein. Da es an den Grenzen zwischen den Schengen-Staaten keine Einwanderungskontrolle gibt, sind diese Anforderungen in den meisten Fällen eher theoretischer Natur. Wenn Sie jedoch kontrolliert werden sollten, ersparen Sie sich wahrscheinlich viel Ärger, wenn Sie die erforderlichen Dokumente zur Hand haben.

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2015-10-26 14:37:17 +0000

Wie andere vorgeschlagen haben, dürfen Sie in andere Schengen-Staaten reisen und dabei die 90180-Regel einhalten. Dies wird auch auf der Website des polnischen Außenministeriums angegeben:

Das nationale Visum des Typs D berechtigt den Inhaber zu:

  • Aufenthalt im Hoheitsgebiet Polens während der gesamten Gültigkeitsdauer;
  • zusätzlich bis zu drei Monaten innerhalb eines Halbjahres im Hoheitsgebiet anderer Schengen-Staaten zu reisen.
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2015-07-03 00:00:06 +0000

Gemäß den vom Auswärtigen Amt veröffentlichten deutschen Visabestimmungen (scrollen Sie den Link nach unten):

Durch die Verordnung 265/2010 ist es nun für jeden, der im Besitz eines nationalen Visums (D-Visum) und eines gültigen Reisedokuments ist, möglich, sich im Schengen-Raum bis zu drei Monate innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten frei zu bewegen. https://www.auswaertiges-amt.de/en/einreiseundaufenthalt/visabestimmungen-node