In der Regel werden bei der Entscheidung, ob jemandem ein Nicht-Berufsvisum erteilt wird, zwei Dinge berücksichtigt. Zum einen, wenn Sie während der Reise wahrscheinlich ein Problem darstellen, zum anderen, wenn Sie es wahrscheinlich versäumen werden, danach auszureisen. Um sie in Bezug auf Ersteres zufrieden zu stellen, werden Sie oft gebeten, nachzuweisen, dass Sie über die nötigen Mittel verfügen, um sich selbst zu versorgen, Hotels zu buchen, einen guten Charakter zu haben usw. Für letzteres ist ein Rückflugticket im Allgemeinen ein Muss, aber je nach Ihrer Situation kann mehr verlangt werden.
Aufgrund Ihrer Ablehnung scheinen die Schweizer Behörden über den zweiten Teil besorgt zu sein. Sie befürchten, dass Sie mit einem Kurzaufenthalts-Touristenvisum zu Ihrem Mann fliegen und dann bleiben werden. (Mir ist bekannt, dass Leute, die in der IT-Branche arbeiten, den gleichen Ablehnungsgrund haben und an einer Konferenz teilnehmen wollen). Wenn Sie aus einem Land wie Indien kommen und Ihren Mann in der Schweiz haben, erscheinen Sie leider als ein risikoreicher Kandidat.
Wenn Sie gegen die Entscheidung Berufung einlegen wollen, müssen Sie zeigen, dass Sie die Absicht haben, am Ende auszureisen. (Im Idealfall hätte das in Ihrem Erstantrag stehen sollen, jetzt wird es schwieriger, weil Sie es damals nicht aufgenommen haben). Sie müssen einen Weg finden, um zu zeigen, dass Sie nicht nur bei Ihrem Mann bleiben werden. Das könnte die Familie zu Hause, einen festen Arbeitsplatz, zu dem Sie zurückkehren können, Studienkurse, die Sie zum Teil schon hinter sich haben, den Nachweis von Immobilien, die langfristig vermietet sind, usw. umfassen. Wenn Sie nicht genug Beweise finden, um sie davon zu überzeugen, dass Sie ausreisen, bekommen Sie das Visum nicht…
Auch in den Kommentaren, die Sie nach dem Zeitrahmen gefragt haben. Einige Länder und einige Visaklassen haben Zielvorgaben und Garantien für die Ausstellungszeiten (während es in anderen Ländern sehr lange dauern kann). Im Allgemeinen sind jedoch Einsprüche und Zweitanträge davon ausgenommen, so dass diese länger, manchmal sogar viel länger, dauern können. Wenn Ihr Erstantrag nicht in weniger als 2 Tagen bearbeitet wurde, würde ich sagen, dass es ziemlich weit hergeholt ist, wenn ein erneuter Antrag in weniger als 7 Tagen bearbeitet werden soll.