2013-02-08 09:58:51 +0000 2013-02-08 09:58:51 +0000
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Sollte meine erste Reise in das Land erfolgen, das mein Schengen-Visum ausgestellt hat?

Falls ich in einer der Botschaften in der Ukraine, Kiew, ein Schengen-Mehrfachvisum erhalte - sollte meine erste Reise in das Land erfolgen, das das Visum ausgestellt hat?

Gibt es irgendwelche Anforderungen dieser Art? Variiert diese Bedingung je nach der Botschaft, die das Visum ausgestellt hat?

Was sind die möglichen Konsequenzen, wenn ich dieses Land nicht zuerst besuche? Hängt es irgendwie vom Land ab, in dem die Botschaft liegt (d.h. Nicht-Schengen und nicht EU-Mitglieder)?

Antworten (7)

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2013-02-09 15:20:15 +0000

Ihr erster Einreisehafen muss NICHT das Land sein, das Ihnen ein Schengen-Visum ausgestellt hat.Bei der Entscheidung, welches Land ein Visum beantragt, wird dieses von dem Land bestimmt, in dem Sie sich gemäß Ihrer eingereichten Reiseroute am meisten aufhalten. Sobald das Visum ausgestellt ist, spielt es keine Rolle mehr, welches Land Ihr Einreiseort ist. Technisch gesehen sollten Sie sich auch an Ihre Reiseroute halten, wie sie eingereicht wurde, aber ich glaube nicht, dass dies zu irgendeinem Zeitpunkt überprüft wird.

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2014-06-03 12:51:29 +0000

Praktisch gesehen sind die meisten Schengen-Länder zwar recht lax in Bezug auf Visa, aber einige sind extrem wählerisch.

Es gibt zum Beispiel viele Berichte, dass das finnische Konsulat in St. Petersburg lokale Antragsteller systematisch wegen “unrechtmäßiger” Verwendung finnischer ME-Visa für Reisen nach Europa statt nach Finnland tadelt - manchmal durch eine Warnung, manchmal durch die Ablehnung neuer Visumanträge. Es wurde eine Reihe von Fällen gemeldet, in denen Inhaber finnischer Visa an der Grenze zurückgewiesen und ihre Visa annulliert wurden, wenn die Wachen Beweise für ihre Pläne fanden, weiter als nach Finnland zu reisen.

Es läuft alles darauf hinaus, dass die Einstellungen variieren.

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2015-03-17 23:29:34 +0000

Wie andere bereits erklärt haben, gibt es keine allgemeine Einreisepflicht durch das Land, das das Visum ausgestellt hat.

Wenn Sie in mehrere Schengen-Länder gleichzeitig reisen, müssen Sie sich in dem Land bewerben, das Ihr Hauptreiseziel sein wird und das sich daher sehr wohl von dem Land unterscheiden kann, in das Sie zuerst einreisen werden. Wenn Sie also für eine Woche nach Italien, einen Monat nach Frankreich und dann eine Woche nach Spanien reisen, würden Sie mit einem vom französischen Konsulat ausgestellten Visum nach Italien einreisen und Spanien besuchen. Das ist nicht nur etwas, das man in der Praxis tun kann, sondern technisch nicht erlaubt ist, genau so soll das System vorausgesetzt werden.

Im Gegensatz dazu sagt Ihnen die Tatsache, dass Sie für ein bestimmtes Land einen Antrag stellen müssen, auch, dass Sie ein von einem Schengen-Land ausgestelltes Visum nicht wirklich dazu benutzen dürfen, um zu reisen, wohin Sie wollen (was wäre sonst die Bedeutung dieser Anforderung?)

Darüber hinaus sollten Sie zwischen mehreren Szenarien unterscheiden:

  • Sie haben ein Visum für die mehrfache Einreise. Diese sind für mehrfache Reisen und mehrere Zwecke vorgesehen, so dass es im Allgemeinen in Ordnung ist, sich anderswo aufzuhalten.

  • Sie haben ein einfaches Einreisevisum. Es wurde für eine bestimmte Reise ausgestellt, für die Sie einen Reiseplan einreichen mussten, so dass es nicht empfehlenswert ist, sich anderswo als geplant aufzuhalten.

Wenn Sie in Erwägung ziehen, Ihre Reiseroute zu ändern, und sich über die Folgen besorgt sind, können Sie Einwänden vorbeugen, indem Sie das zuständige Konsulat kontaktieren und fragen, was Sie tun sollen. Höchstwahrscheinlich wird man Ihnen sagen, dass man Ihnen kein neues Visum ausstellen kann und dass Sie das aktuelle Visum verwenden können, aber der Vorteil für Sie ist, dass Sie die Antwort ausdrucken und bereit haben, Ihren guten Willen zu demonstrieren, falls ein Grenzschutzbeamter während Ihrer Reise danach fragt (geben Sie nichts freiwillig bekannt, wenn es nicht zur Sprache kommt). Siehe auch Verwendung eines unbenutzten Schengen-Visums für Reisen in die Schweiz für ein Beispiel.

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2013-02-08 11:30:59 +0000

Nein, aber…

Soweit ich weiß (und das geht weit, weil ich mich mit einem Visum in Großbritannien aufhalte, also ist Europa irgendwie’ mein Hinterhof!), müssen Sie bei der Beantragung des Visums nur an eines denken:

Welches wird das wichtigste und längste Aufenthaltsziel Ihrer Reise sein?

Das beantwortet so ziemlich Ihre Frage. Aber von diesem Zeitpunkt an herrscht der gesunde Menschenverstand. Wenn mehr als ein Reiseziel in Frage kommt und eines davon zufällig auch der beabsichtigte Einreisehafen ist, dann bewerben Sie sich dort. Wenn auch das das Dilemma nicht löst oder sich die Dinge in letzter Minute ändern, machen Sie sich keine Sorgen, solange Sie eine plausible Geschichte für die Beantragung, den Aufenthalt und das Essen in drei verschiedenen Ländern haben, wird die Grenzkontrolle Sie aussteigen lassen!

Einige andere im wilden Web, die genauso denken:

Im Klartext: Es macht Sinn, dass Sie, wenn Sie in Frankfurt ankommen, bei der deutschen Botschaft ein Schengen-Visum beantragen würden. Aber wenn man dann ein Visum hat, können sich die Pläne ändern und man kann sich zum Beispiel entscheiden, nach Griechenland einzureisen. Dafür werden Sie nicht bestraft!

Ihr Einreisehafen kann überall in der Schengen-Zone liegen. Voraussetzung für den Erhalt eines Schengen-Visums über ein bestimmtes Land, z.B. Frankreich, ist, dass Frankreich das Hauptreiseziel wäre (d.h. das Land, in dem Sie die meiste Zeit verbringen), und nur wenn die Zeit mit einem oder mehreren Schengen-Ländern übereinstimmt, wäre es der Einreisehafen.

Im Allgemeinen können Sie mit einem Schengen-Visum in ein Land einreisen und während der Gültigkeitsdauer des Visums frei im gesamten Schengen-Raum reisen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen sind begrenzt, es gibt keine oder nur wenige Zwischenstopps und Kontrollen.

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2015-08-02 02:26:28 +0000

Es gibt hier einen Eckfall, der von den vorherigen Antworten nicht abgedeckt wird, in dem es NICHT akzeptabel ist, in einem anderen Mitgliedsstaat anzukommen…

Quelle: Schengen-Handbuch

Wenn die Person ein Schengen-Visum für die einmalige Einreise hat…

====> AND kommt die Person in einen anderen Mitgliedstaat als denjenigen, der das Visum ausgestellt hat…

=========> AND die Person hat keinen Anschlussflug in den Mitgliedstaat, der ihr Visum ausgestellt hat…

DANN wird sein Visum von den Beamten des Mitgliedstaates, in dem er angekommen ist, annulliert.

Quelle: Artikel 34 des Visakodex (ebenfalls im Handbuch veranschaulicht), in dem es teilweise heißt…

Ein Visum wird annulliert, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für seine Erteilung zum Zeitpunkt seiner Erteilung nicht erfüllt waren, insbesondere wenn ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass das Visum auf betrügerische Weise erlangt wurde. Ein Visum wird grundsätzlich von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaates, der es erteilt hat, annulliert. Ein Visum kann von den zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats annulliert werden; in diesem Fall werden die Behörden des Mitgliedstaats, der das Visum erteilt hat, von der Annullierung unterrichtet.

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2013-11-01 05:39:48 +0000

Ich hatte ein von der deutschen Botschaft ausgestelltes Schengen-Mehrfachvisum. Mein erster Einreisehafen auf dem Luftweg war die Schweiz. Über diesen Einreisehafen wurde ich in die Schengen-Staaten eingelassen. Einmal reiste ich auf der Straße von London nach Deutschland.

Ich hatte auch ein deutsches Schengen-Visum. Mein erster Einreisehafen war Frankreich. Ich wurde über Frankreich in die Schengen-Staaten zugelassen, ohne dass man mich nach meiner Reiseroute fragte.

Ich glaube, am Einreisehafen weiß man, dass man mit diesem Visum in die Schengen-Staaten einreisen darf, so dass man nicht allein deshalb die Einreise verweigert wird, weil man versucht hat, über einen anderen als den ausstellenden Staat einzureisen. Sie brauchen nur Ihre Umstände zu erklären.

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2014-06-03 09:00:53 +0000

Kurze Antwort, Nein.

Ich habe in der Vergangenheit fast genau dasselbe getan. Ich hatte ein französisches Visum für einen langen Aufenthalt und reiste über Amsterdam in den Schengen-Raum ein und reiste dann mit dem Zug nach Frankreich.

Solange Sie ein gültiges Schengen-Visum haben, sollten Sie an jeder Schengen Einreisehafen kein Problem haben.