2012-12-04 15:01:34 +0000 2012-12-04 15:01:34 +0000
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Wie viel Elektronik und andere Wertgegenstände kann ich zollfrei mitnehmen, wenn ich nach Indien reise?

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Ich plane, von den Vereinigten Staaten aus nach Indien zu reisen (["COK"] Flughafen, Kerala). Ich möchte sowohl meinen Laptop als auch mein Tablet (iPad) mitnehmen. Darf ich beides in meinem Rucksack zusammen mit meinen Dokumenten zu meiner Arbeit mitnehmen? Ich glaube, ich darf nur einen Computer mitnehmen, wie es die Regel vorschreibt. Wird der Zoll mein iPad als Computer betrachten? Was darf ich mitnehmen?

Einer meiner Freunde nahm 2 Laptops (1 berufliches und 1 persönliches) mit und hatte Probleme am Flughafen.

Außerdem plane ich, einige Armbanduhren mitzunehmen (7 Stück, jeder Durchschnittspreis beträgt 45 $). Ich habe auf einer Website gelesen, dass ich Sachen bis maximal 35000 ["INR"] mitnehmen kann. Stimmt das? Wie werde ich in diesem Fall meine Sachen verwalten?

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Antworten (4)

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2012-12-04 21:14:46 +0000

Die Zollbestimmungen in Indien lauten wie folgt (die erwähnte “Freigrenze” gilt für persönliche Gegenstände und die zollfreie Freigabe von Alkohol-Zigaretten):

Ein Laptop-Computer (Notebook), der über die oben genannten Freimengen hinausgeht, ist ebenfalls zollfrei, wenn er von einem Passagier im Alter von 18 Jahren und darüber eingeführt wird.

Ihr Freund, der zwei Laptops (einen für die Arbeit, einen für den persönlichen Gebrauch) mit sich führte, wurde also offensichtlich angehalten. Technisch gesehen war es richtig, dass die Zollbeamten versuchten, ihm für den zweiten Laptop Zoll zu berechnen. Beachten Sie, dass speziell indische Staatsbürger, die von ihrer Arbeit im Ausland zurückkehren, “Gegenstände für den beruflichen Gebrauch” mitbringen dürfen, aber Computer zählen nicht als “Gegenstände für den beruflichen Gebrauch”, da sie von jedermann wiederverwendet werden können.

Abgesehen davon erhalten Fluggäste über 10 Jahre, die aus den meisten Ländern einfliegen, eine zollfreie Freigabe von Gegenständen im Wert von INR 45.000 1, solange sie nicht in eine der Listen mit eingeschränkten Gegenständen fallen, wie z.B. Alkohol-Zigaretten.

Die Zweideutigkeit liegt darin, ob ein Tablett als “Laptop-Computer” betrachtet wird oder nicht, da es im indischen Zollrecht nicht definiert ist. Sie haben zwar die INR 45.000-Grenze (die Ihr iPad erfüllen kann oder nicht), unter die Sie dies beanspruchen könnten, aber das lässt keinen Spielraum für Ihre Uhren.

Alles läuft darauf hinaus, was der Zollbeamte Ihr Gepäck inspiziert. Ich bin schon oft durchgewunken worden, ohne dass mein Gepäck kontrolliert wurde (auf jedem Flughafen - in Indien oder außerhalb, also sollte ich mich glücklich schätzen!) Es besteht die Möglichkeit, dass Sie, wenn Sie wie ein berufstätiger Profi aussehen, zur Kontrolle angehalten werden. Bei jemandem wie mir ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie angehalten werden, da ich auf Reisen normalerweise meine Kleidung mit dem Universitätslogo trage.

Wenn Sie außerdem sieben Uhren tragen, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Zollbeamten denken, Sie würden sie zum Zwecke des Wiederverkaufs mit sich führen, und Sie somit eher dazu bringen, für diese Gegenstände Zoll zu zahlen. Auch dies ist ein anekdotischer Beweis für das Verhalten der Zollbeamten auf indischen Flughäfen, wie ich es gesehen habe.

1A vom 18. August 2015, Verweis

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2016-12-05 22:44:50 +0000

Es scheint, dass die Regeln überarbeitet und korrigiert wurden, um am 1. April 2016 in Kraft zu treten, und das folgende kombiniert diese Änderungen (kann aber seitdem geändert worden sein):

Gepäckregeln, 2016 [Mitteilung Nr. 302016 - Zoll (N.T.) vom 1.3.2016, geändert durch Mitteilung Nr. 432016 - Zoll (N.T.) vom 31.3.2016, gelesen mit Berichtigung vom 1.4.2016].

In Ausübung der durch Paragraph 79 des Zollgesetzes von 1962 (52 von 1962) übertragenen Befugnisse und in Ersetzung der Gepäckregeln von 1998, außer in Bezug auf Dinge, die vor einer solchen Ersetzung getan oder unterlassen wurden, erlässt die Zentralregierung hiermit die folgenden Regeln, nämlich

  1. Kurzer Titel und Beginn.
  2. (1) Diese Regeln können als Gepäckregeln, 2016, bezeichnet werden.
  3. (2) Sie treten am 1. Tag des Monats April 2016 in Kraft.
  4. Definitionen.
  5. (1) In diesen Regeln, sofern der Kontext nichts anderes erfordert,

  6. Reisende, die aus anderen Ländern als Nepal, Bhutan oder Myanmar einreisen.

Erläuterung. - Die Freifreigabe eines Passagiers nach dieser Regel darf nicht mit der Freifreigabe eines anderen Passagiers zusammengelegt werden.

  1. Passagier, der aus Nepal, Bhutan oder Myanmar ankommt.
  2. Einem in Indien ansässigen Inder oder einem Ausländer mit Wohnsitz in Indien oder einem Touristen, der kein Kleinkind ist und aus Nepal, Bhutan oder Myanmar ankommt, wird die zollfreie Abfertigung von Gegenständen in seinem gutgläubigen Gepäck gestattet, d.h. (a) benutzte persönliche Gegenstände und Reiseandenken und (b) andere als die in Anhang - I genannten Gegenstände bis zu einem Wert von fünfzehntausend Rupien, wenn diese an der Person oder im begleiteten Gepäck des Passagiers mitgeführt werden: Unter der Voraussetzung, dass, wenn der Passagier ein Kleinkind ist, nur benutzte persönliche Gegenstände zollfrei eingeführt werden dürfen: Wenn der Fluggast auf dem Landweg ankommt, dürfen nur benutzte persönliche Gegenstände zollfrei eingeführt werden.

Erläuterung. - Die Freifreigabe eines Passagiers gemäß dieser Regel darf nicht mit der Freifreigabe eines anderen Passagiers zusammengelegt werden.

  1. Schmuck.

  2. Verlegung des Wohnsitzes.

(2) Die in Spalte (3) des genannten Anhangs genannten Bedingungen können in dem in Spalte (4) des genannten Anhangs genannten Umfang gelockert werden.

ANHANG

Dauer des Auslandsaufenthaltes Zollfrei erlaubte Artikel Bedingungen Lockerung (1) (2) (3) (4) Ab drei Monaten bis zu sechs Monaten Persönliche und Haushaltsgegenstände, die nicht in Anhang I oder Anhang II genannt sind, aber einschließlich der in Anhang III genannten Artikel, bis zu einem Gesamtwert von sechzigtausend Rupien. Indischer Passagier - Von sechs Monaten bis zu einem Jahr Persönliche Gegenstände und Haushaltsgegenstände, die nicht in Anhang I oder Anhang II genannt sind, aber die in Anhang III genannten Artikel einschließen, bis zu einem Gesamtwert von 1 lakh Rupien.

Indischer Passagier - Mindestaufenthalt von einem Jahr während der letzten zwei Jahre. Persönliche und Haushaltsgegenstände, die nicht in Anhang I oder Anhang II genannt sind, aber einschließlich der in Anhang III genannten Artikel, bis zu einem Gesamtwert von zwei Lakh-Rupien. Der indische Reisende hätte dieses Zugeständnis in den vorangegangenen drei Jahren nicht in Anspruch nehmen dürfen.

  • Mindestaufenthalt von zwei Jahren oder mehr. Persönliche Gegenstände und Hausrat, die nicht in Anhang I oder Anhang II aufgeführt sind, aber einschließlich der in Anhang III genannten Artikel, bis zu einem Gesamtwert von fünf Lakh-Rupien.
    (i) Mindestaufenthalt von zwei Jahren im Ausland, unmittelbar vor dem Datum seiner Ankunft bei der Wohnsitzverlegung; (ii) Gesamtaufenthalt in Indien bei Kurzbesuchen während der zwei vorhergehenden Jahre sollte sechs Monate nicht überschreiten; und (iii) der Passagier hat dieses Zugeständnis in den drei vorhergehenden Jahren nicht in Anspruch genommen. (a) Unter der Bedingung (i) kann der stellvertretende Zollkommissar oder der stellvertretende Zollkommissar einen bis zu zweimonatigen Auslandaufenthalt dulden, wenn die vorzeitige Rückkehr auf die Bedingung (i) zurückzuführen ist:
  • (i) wenn der Fluggast einen Endurlaub oder Urlaub in Anspruch nimmt; oder (ii) aus anderen besonderen Umständen, die schriftlich festzuhalten sind. (b) Unter der Bedingung (ii) kann der Hauptzollkommissar oder der Zollkommissar unter besonderen Umständen aus schriftlich festzuhaltenden Gründen Kurzbesuche von mehr als sechs Monaten dulden. Keine Entspannung.

  • Die Ein- und Ausfuhr von Währung gemäß diesen Regeln wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Foreign Exchange Management (Export und Import von Währung) Regulations, 2015, und den in diesem Rahmen herausgegebenen Notifikationen geregelt.

  • (1) Diese Regeln gelten für unbegleitetes Gepäck, es sei denn, sie wurden ausdrücklich ausgeschlossen: Vorausgesetzt, dass sich das besagte unbegleitete Gepäck im Ausland im Besitz des Passagiers befand und innerhalb eines Monats nach seiner Ankunft in Indien oder innerhalb eines solchen weiteren Zeitraums versandt wird wie es der stellvertretende Zollkommissar oder der stellvertretende Zollkommissar zulassen kann: Unter der Voraussetzung, dass das besagte unbegleitete Gepäck bis zu zwei Monate vor der Ankunft des Passagiers oder innerhalb eines solchen Zeitraums, der ein Jahr nicht überschreiten darf, in Indien landen darf, wie der stellvertretende Zollkommissar oder der stellvertretende Zollkommissar aus Gründen, die zu vermerken sind, zulassen kann, wenn er sich davon überzeugt hat, dass der Passagier innerhalb des Zeitraums von zwei Monaten aufgrund von Umständen, auf die er keinen Einfluss hat, an der Ankunft in Indien gehindert wurde, wie z.B. plötzliche Erkrankung des Reisenden oder eines Familienmitglieds, oder Naturkatastrophen oder gestörte Zustände oder Unterbrechungen des Transports oder der Reisevorkehrungen in dem oder den betroffenen Ländern oder andere Gründe, die eine Änderung des Reiseplans des Reisenden erforderlich machten.

  • (1)Diese Regeln gelten auch für die Besatzungsmitglieder, die zum Zeitpunkt der endgültigen Auszahlung bei Beendigung ihres Einsatzes in einem ausländischen Going-Transport zur Einfuhr ihres Gepäcks eingesetzt sind. (2) Ungeachtet der Bestimmungen der Unterregel (1) ist es einem Mitglied der Besatzung eines Schiffes oder eines Flugzeugs, das nicht unter die Unterregel (1) fällt, gestattet, Gegenstände wie Schokolade, Käse, Kosmetika und andere kleine Geschenke für den persönlichen oder familiären Gebrauch mitzubringen, die den Wert von eintausendfünfhundert Rupien nicht überschreiten dürfen.

ANHANG - I (Siehe Regel 3, 4 und 6) 1. Schusswaffen.
2. Patronen von Schusswaffen mit mehr als 50 Stück.
3. Zigaretten mit mehr als 100 Stangen oder Zigarren mit mehr als 25 oder Tabak mit mehr als 125 g.
4. Alkoholische Getränke oder Weine mit mehr als zwei Litern Inhalt.
5. Gold oder Silber in jeder Form, ausgenommen Ornamente.
6. Flachbildschirm (Flüssigkristallanzeige-Leuchtdioden-Plasma) Fernseher.

ANHANG II (Siehe Regel 6) 1. Farbfernseher.
2. Video-Heimkinosystem.
3. Geschirrspüler.
4. Haushaltskühlschränke mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 Litern oder gleichwertig.
5. Tiefkühlschrank.
6. Videokamera oder die Kombination einer solchen Videokamera mit einem oder mehreren der folgenden Güter, nämlich
- (a) Fernsehempfänger; - (b) Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät; - © Videowiedergabegerät.
7. kinematographische Filme von 35 mm und mehr.
8. Gold oder Silber, in jeder Form, außer als Verzierungen.

ANHANG III (Siehe Regel 6) 1. Videokassettenrekorder oder Videokassettenspieler oder Videofernsehempfänger oder Videokassettenplattenspieler.
2. Digitaler Videoplattenspieler.
3. Musikanlage.
4. Klimaanlage.
5. Mikrowellenofen.
6. Textverarbeitungsmaschine.
7. Faxgerät.
8. Tragbares Fotokopiergerät.
9. Waschmaschine.
10. Elektrischer oder Flüssiggas-Kochherd 11. Personal Computer (Tischcomputer) 12. Laptop-Computer (Notizbuch-Computer) 13. Haushaltskühlschränke mit einem Fassungsvermögen von bis zu 300 Litern oder einem entsprechenden Wert.

[F. Nr.33482016 - TRU]

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2014-11-23 13:41:24 +0000
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Kürzlich (gemäß dem Haushalt der Indischen Union für 2014) lag die Grenze, die (wie ich zuletzt sah, als ich nach Indien reiste) bei Rs. 45.000 für andere Länder als ein paar Nachbarländer, und alle Informationen bezüglich dieser Änderung sind in dem untenstehenden Link enthalten. http://www.cbec.gov.in/resources//htdocs-cbec/customs/cs-act/notifications/notfns-2014/cs-nt2014/csnt50-2014.pdf

Lesen Sie das obige Dokument zusammen mit dem in der vorherigen Antwort gezeigten Dokument, um ein vollständiges Bild zu erhalten

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2014-02-20 20:09:21 +0000
  1. Bis Sie einen Laptop als Handgepäck und einen anderen als Check-in mitnehmen, vorausgesetzt, Sie haben erklärt, dass beide nicht in den USA gekauft und nach Indien gebracht werden.

  2. Das Mitführen eines Laptops und eines iPads als Handgepäck ist kein Problem

  3. 7 Uhren mitzunehmen ist fragwürdig, was wiederum subjektiv für den Flughafen und den Beamten ist. Versuchen Sie, das in verschiedene Taschen zu stecken. Ich kenne einen Freund, der zwei Laptops mit sich führte (einen aus Indien mitgebracht, einen anderen neu in den USA gekauft), die getrennt in die Tragetaschen gelegt und eingecheckt wurden. Dann bekam er Android-Tabletten(2), eine DSLR, die er mit seiner Tragetasche mitnahm, und andere Leckereien wie 34 Uhren; er hatte keine Probleme am Flughafen Chennai.

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