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Kann ich Schokolade mit nach Australien nehmen?

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Australien ist bekannt dafür, dass es sehr strenge Regeln dafür gibt, welche Lebensmittel und pflanzlichen Materialien in das Land gebracht werden dürfen, um zu versuchen, das Land frei von Krankheiten zu halten. Einige Lebensmittel und Pflanzen dürfen nie ins Land gebracht werden, einige können es sein, wenn sie entsprechend deklariert sind, und eine sehr kleine Anzahl ist immer in Ordnung.

Wie ist es jedoch mit Schokolade? Ich würde gerne eine schöne Schachtel Pralinen als Geschenk für jemanden mitnehmen, wenn ich nach Australien gehe, aber nur, wenn ich sie mitnehmen darf. Weiß jemand, wie die Regeln für Pralinen aussehen? Sind sie normalerweise nie in Ordnung, wenn sie als normal gut deklariert werden?

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Antworten (2)

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2012-12-02 23:44:00 +0000

Schokolade (und Kekse/Kekse) sind in Ordnung!

Ein Reise-Blogger schickte tatsächlich eine E-Mail an den australischen Zoll um zu sehen, was es mit dem Fall auf sich hat, und erhielt eine Antwort:

Vielen Dank für Ihre Anfrage, Kekse und Schokolade als Teil Ihres persönlichen Gepäcks nach > Australien zu bringen.

Gekochte Kuchen, einschließlich Kuchen mit Pudding oder Füllungen auf Milchbasis, die zusammen mit dem Kuchen gekocht wurden (ausgenommen Käsekuchen, Mooncakes, Milchpudding, Vanillescheiben oder Dulce de Leche), Brot und haltbare Kekse sind aus allen Ländern als Teil Ihres persönlichen Gepäcks nach Australien zugelassen, vorausgesetzt, die Artikel müssen nicht gekühlt werden, um ihre Qualität zu erhalten. Artikel, die diese Einfuhrbedingungen nicht erfüllen, müssen aus Australien reexportiert oder vernichtet werden. Die Wiederausfuhr der Gegenstände muss vom Importeur bezahlt werden.

Kuchen, die mit Material wie frischen Blumen, Blättern, Früchten oder rohen Nüssen dekoriert sind, die nicht zusammen mit dem Kuchen gekocht wurden, müssen möglicherweise von den Blumen, Blättern, Früchten oder Nüssen befreit werden. Alternativ müssen Kuchen, die mit verbotenen frischen Blumen, Blättern, Früchten oder rohen Nüssen dekoriert sind, die nicht zusammen mit dem Kuchen gekocht wurden, wieder exportiert oder vernichtet werden. Die Wiederausfuhr muss vom Importeur bezahlt werden.

Um die Einfuhrbedingungen für die Einfuhr von Käsekuchen, Milchpudding oder Vanillescheiben nach Australien zu erfahren, können Sie das Biosecurity Import Conditions system (BICON) unter https://bicon.agriculture.gov.au/BiconWeb4.0 konsultieren. In dieser Datenbank sind die Quarantänebedingungen aufgeführt, unter denen verschiedene Waren nach Australien eingeführt werden dürfen. Geben Sie mit Hilfe der ICON-Suchfunktion ‘Dairy’ in das Feld ‘Commodity’ ein, geben Sie das Herstellungsland in das Feld ‘From country’ ein und lassen Sie ‘All End Uses’ im Feld ‘For end-use’ stehen. Klicken Sie dann auf “Suchen”, und die Datenbank wird die Ergebnisse zurückgeben. Wenn eine AQIS-Importgenehmigung erforderlich ist oder andere spezifische Bedingungen gelten, wird dies im ICON angegeben.

Die auf dem ICON verfügbaren Informationen sind die gleichen Informationen, die die AQIS-Clearing-Beauftragten bei der Inspektion und Verzollung von Waren verwenden, die in das Land gelangen. Ich empfehle Ihnen, diese Datenbank regelmäßig zu konsultieren, um sich über Änderungen der Importbedingungen durch AQIS auf dem Laufenden zu halten.

Süßwaren (mit Ausnahme von indischen Desserts und Süßigkeiten auf Milchbasis) dürfen nach Australien eingeführt werden, vorausgesetzt, die Waren sind frei von Kontaminanten wie lebenden Insekten. Zu den Süßwaren gehören Toffees, Schokolade, Fudge, gekochte Süßigkeiten, Pfefferminz, Marshmallows, Lakritze usw. Nicht dazu gehören flüssige Milchdesserts, Brotaufstriche oder Getränke.

Sobald Passagiere in Australien ankommen, müssen sie eine Incoming Passenger Card (IPC) ausfüllen. Auf der IPC müssen sie alle Lebensmittel, tierischen oder pflanzlichen Ursprungs sowie alle anderen Artikel, die auf der Karte erfasst sind (z.B. Medikamente, Holzartikel), angeben - diese Artikel sind nur Beispiele, die veranschaulichen, welche Arten von Artikeln unter jeder Kategorie angegeben werden müssen. Alle Lebensmittel tierischen oder pflanzlichen Ursprungs müssen auf der IPC zum Zweck der Inspektion durch einen australischen Quarantäneinspektor deklariert werden.

Nachdem die Passagiere ihr Gepäck abgeholt haben, werden sie zu einem Quarantänebeamten geleitet, der alle deklarierten Gegenstände inspiziert und das verbleibende Gepäck inspiziert und/oder röntgt, bevor sie den internationalen Ankunftsbereich verlassen.

Weitere Informationen darüber, welche Waren nach Australien gebracht werden können und welche nicht, finden Sie auf unserer Website unter www.daff.gov.au/aqis oder in unserer Datenbank für Einfuhrbedingungen (ICON) unter www.aqis.gov.au/icon. In dieser Datenbank sind die Quarantänebedingungen aufgeführt, unter denen verschiedene Waren nach Australien eingeführt werden dürfen. Geben Sie mit Hilfe der ICON-Suchfunktion den Artikel in das Feld “Commodity” ein, geben Sie das Herstellungs- oder Ursprungsland in das Feld “From country” ein und lassen Sie “All End Uses” im Feld “For end-use” stehen. Klicken Sie dann auf “Suchen”, und die Datenbank wird die Ergebnisse zurückgeben. Wenn eine AQIS-Importgenehmigung erforderlich ist oder andere spezifische Bedingungen gelten, wird dies im ICON angegeben.

Die auf dem ICON verfügbaren Informationen sind die gleichen Informationen, die die AQIS-Verrechnungsbeamten bei der Kontrolle und Verrechnung der in das Land eintreffenden Waren verwenden. Ich empfehle Ihnen, diese Datenbank regelmäßig zu konsultieren, um sich über Änderungen der Importbedingungen durch AQIS auf dem Laufenden zu halten.

Darüber hinaus habe ich erst letzten Monat verpackte Schokolade und Mürbegebäck aus Neuseeland nach Australien gebracht und deklariert und hatte keinerlei Probleme.

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2012-12-03 20:10:05 +0000

Australien hat vor kurzem den Wortlaut der Incoming Passenger Card geändert und fragt nicht einmal mehr, ob Sie “Lebensmittel” mitführen, wie es früher der Fall war - sondern statt bestimmter Arten von aufgeführten Lebensmitteln.

Die Fragen stellen sich jetzt, wenn Sie Folgendes mitbringen:

6 - Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte, Eier, Milchprodukte, Obst, Gemüse?

7 - Getreide, Samen, Zwiebeln, Stroh, Nüsse, Pflanzen, Pflanzenteile, traditionelle Medikamente oder Kräuter, Holzartikel?

8 - Tiere, Tierteile, tierische Produkte einschließlich Ausrüstung, Heimtierfutter, Eier, Biologisches, Exemplare, Vögel, Fische, Insekten, Schalen, Bienenprodukte?

Zuvor enthielt Frage 6 das Wort “Lebensmittel”, aber seit letztem Monat ist dieser Bezug weg.

Die Frage wird dann zu “Milchschokolade”, da die meisten Schokoladeprodukte Milchprodukte enthalten - aber im Allgemeinen denke ich, dass die Antwort darauf nein lautet.

Sicherlich hat mir der Einwanderungsbeamte, mit dem ich letzte Woche zu tun hatte, gesagt, dass die Schokolade, die ich mitgebracht habe, NICHT deklariert werden müsse - wo sie vorher hätte deklariert werden müssen, aber ohne Probleme durchgelassen worden wäre.

Eine Kopie des letzten Incoming Passenger Form hier finden Sie.

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