2017-11-12 09:18:40 +0000 2017-11-12 09:18:40 +0000
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Was bedeutet die Frage "Sind Sie jemals unter einem anderen Namen bekannt?" auf dem britischen Visumantrag?

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Im Grunde habe ich vor kurzem einen Antrag für ein britisches Standardvisum gestellt, und es gab einen Abschnitt des Formulars, den ich zunächst beantwortete, aber schließlich aus meinem Antrag strich, d.h. “Sind Sie jemals unter einem anderen Namen bekannt? Die Frage erschien mir ambivalent, da ich sie auch so interpretierte, dass ich sie so interpretierte, dass ich ältere Pässe auf andere Namen ausgestellt hatte.

In Wirklichkeit habe ich bei meinen früheren Anträgen immer den fünften in diesem Abschnitt ausgefüllt, aber weil der neue Antrag mich nicht zum nächsten Abschnitt weitergehen ließ, habe ich diesen Abschnitt ausgefüllt, aber schließlich aus meinem endgültigen Antrag heraus editiert.

Es ist erwähnenswert, dass ich seit der Einführung im Jahr 2003 in allen meinen Pässen immer den gleichen Namen beibehalten habe, aber gleichzeitig denke ich auch, dass ich wahrscheinlich irgendwann bei mindestens einem meiner früheren 2 Studentenvisumsanträge Schulbescheinigungen in meinen ursprünglichen Geburtsnamen eingereicht habe.

Nun befürchte ich, dass das ECO dies als absichtliche Lüge interpretieren könnte und sich fragt, ob ich nie einen Mädchennamen etc. hatte. Ich möchte nur wissen, ob es meinen Antrag beeinflussen könnte. Hmm…ich habe das untenstehende getan, um mich vor Liebeskummer zu bewahren, d.h. ich habe (allerdings nicht kostenlos. Es war kostenpflichtig) geschrieben, um meinen Antrag zu stornieren, da es nicht möglich war, nach der Einreichung Änderungen vorzunehmen.

Lieber UKVI, bitte, mir ist gerade aufgefallen, dass ich einige der gestellten Fragen falsch verstanden habe oder nicht bemerkt habe, dass es sich bei einigen der Fragen um Änderungen gegenüber dem letzten Antrag handelt. Angesichts dieser unbeabsichtigten Fehler schreibe ich Ihnen hiermit, um meinen aktuellen Antrag zu stornieren und bitte Sie, die Bearbeitung der eigenen Fragen meiner Töchter aufzuschieben, bis ich einen neuen Antrag einreiche, was so bald wie möglich geschehen wird.

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Antworten (1)

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2017-11-13 08:05:27 +0000

1.3 Andere Namen

(einschließlich aller anderen Namen, unter denen Sie bekannt sind und/oder aller anderen Namen, unter denen Sie bekannt waren) Alle anderen Namen, unter denen Sie bekannt sind oder waren, z.B. Geburtsname, Geburtsname, falls abweichend.

Quelle: Eine andere Erklärung, ebenfalls von der UKVI, ist sehr spezifisch für Ihren Fall:

1.3 Andere Namen

Dies sind alle anderen Namen, unter denen Sie bekannt sind oder waren, z.B. Ihr Mädchenname, Geburtsname, falls abweichend, Berufsname. Wenn Sie eine verheiratete Frau sind oder früher verheiratet waren und zu irgendeinem Zeitpunkt andere Namen verwendet haben, geben Sie diese bitte an, auch wenn Sie jetzt wieder auf einen ursprünglichen Namen zurückgegriffen haben.

Quelle: UKVI

IMO Sie mussten die anderen Namen angeben.

Ich kann das Ergebnis Ihres Antrags nicht vorhersagen, aber aus diesen Hinweisen für mich geht klar hervor, dass der Name, den Sie auf Ihrer Geburtsurkunde hatten, auf dem Antrag aufgeführt werden sollte, auch wenn er jetzt anders ist.

Es ist erwähnenswert, dass ich seit der Einführung im Jahr 2003 immer denselben Namen in allen meinen Pässen beibehalten habe, aber gleichzeitig denke ich auch, dass ich wahrscheinlich irgendwann bei mindestens einem meiner früheren 2 Studentenvisumsanträge Schulbescheinigungen in meinen ursprünglichen Geburtsnamen eingereicht habe.

Sie hatten absolut mehrere juristische Namen. Der Reisepass ist nicht das einzige Ausweisdokument, das eine Person haben kann. Was ist mit den Personen, die noch nie einen Reisepass besessen haben? Geburtsurkunden, Personalausweise, Führerscheine, Bildungsdokumente sind allesamt Kandidaten einer solchen Identitätsprüfung.

Ich hätte den anderen Namen auf meinem Antrag mit einer Erklärung aufgeführt, dass ich es ehrlich gesagt versäumt habe, dies auf meinen früheren Anträgen zu erwähnen. Ob das Ihrer Bewerbung schadet, wissen wir wirklich nicht. Es ist vielleicht nicht so wichtig, ob der Rest Ihrer Bewerbung gut ist. Allerdings kann nur ihre Entscheidung diesen Teil beantworten. Viel Glück!

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