Die Ausreise aus Schengen und die Wiedereinreise scheint keine Voraussetzung für die Gültigkeit Ihres Aufenthalts zu sein.
[EDIT] Ich habe jedoch gerade festgestellt, dass das französische Konsulat in Sydney ausdrücklich sagt Sie sollten Schengen verlassen und wieder einreisen und schlägt vor, in das Vereinigte Königreich zu reisen :
Wenn Sie sich nach Ablauf Ihres Working Holiday Visums im Schengen-Raum (bis zu 90 Tage) aufhalten wollen, müssen Sie Frankreich und den Schengen-Raum verlassen und am nächsten Tag innerhalb von 6 Monaten 90 Tage als Tourist wieder in den Schengen-Raum einreisen. Sie können den Schengen-Raum verlassen (Pass an der Grenze abgestempelt), indem Sie z.B. in das Vereinigte Königreich reisen.
[Ende EDIT]
Wie andere Antworten zeigen, ist es möglich, bis zu 90 Tage innerhalb des Schengen-Raums zu touristischen Zwecken zu verbringen, auch wenn Sie vorher ein Visum für einen Langzeitaufenthalt hatten.
Dies ist nur eine Erfahrung und keine maßgebliche Quelle, aber eine Freundin (die kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigt) hat kürzlich ihren Aufenthalt mit einem Studentenvisum in Frankreich beendet. Sie entschied sich danach für einen Aufenthalt im Tourismus. Sie verließ das Schengener Abkommen erst mehr als 10 Tage nach Ablauf ihres Studentenvisums (mit einem Ausreisestempel, auf dem das Datum steht). Sie reiste in den Schengen-Raum ein und verließ ihn bald darauf zweimal, und sie hatte nie ein Problem mit der Einwanderung (die beim zweiten Mal ihr Visum kaum überprüft hat). Sie überquerte die Grenze an verschiedenen Orten in Europa, so dass es relativ offensichtlich war, dass sie reiste (und zum Beispiel nicht arbeitete).
Obwohl das französische Konsulat in Sydney, wie oben zitiert, etwas anderes sagt, scheint es daher wahrscheinlich, dass die Ausreise und die Wiedereinreise mit getrennten Ausreise- und Einreisestempeln, die die Aufenthalte zeigen, nicht erforderlich ist. Es scheint möglich zu sein, kontinuierlich ein Visum für einen langen und einen kurzen Aufenthalt zu haben (wenn kein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich ist), aber ich würde empfehlen, Schengen wenn möglich zu verlassen. Ich nehme an, dass jeder Beweis, dass Sie nicht arbeiten (z.B. ein Dokument, das das Ende eines Vertrages zeigt), helfen würde, falls die Grenzpolizei verdächtig ist.