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Gilt das Touristenvisum (90 Tage) auch nach dem Ende eines Langzeitvisums in den Schengen-Ländern?

Ich bin Australier und habe derzeit ein niederländisches Arbeitsferienvisum, das im Mai nächsten Jahres endet. Ich würde gerne wissen, ob ich bei Ablauf meines Visums noch weitere 90 Tage wie ein normales Touristenvisum bekomme, da ich nach Ablauf meines Visums noch einige Reisen innerhalb Europas unternehmen möchte, bevor ich nach Australien zurückkehre.

Antworten (7)

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2013-01-14 00:37:37 +0000

Ich hatte die gleiche Situation wie Sie. Ich beschloss, den Schengen-Raum zu verlassen, als mein Arbeitsvisum auslief (bin übers Wochenende nach London geflogen) und kam über Paris zurück. Ich hatte keine Probleme bei der Grenzkontrolle, einen Einreisestempel zu bekommen, und der Grenzbeamte sah sich mein abgelaufenes Visum kaum an.

Ich weiß also nicht, ob Sie die 90 Tage automatisch bekommen können, aber zumindest in meinem Fall habe ich die 90 Tage nach einer Reise ins Vereinigte Königreich bekommen.

Meine relevante Frage zu SE ist hier .

Update: Ich habe den Schengen-Raum jetzt verlassen und bin nach Ablauf meines Arbeitsvisums zweimal problemlos in den Schengen-Raum eingereist. Ich bin sowohl über die Flughäfen Charles de Gaulle als auch Orly (beide in Paris) eingereist, und die Grenzschutzbeamten haben meinen Pass durchgesehen, das abgelaufene Visum gesehen und meine Einreise noch abgestempelt.

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2012-11-07 20:23:54 +0000

Ich fragte einen Australier, und dies war seine Antwort:

Soweit ich das WHV-Programm verstehe, “entfernt” ein Working Holiday-Visum dieses Land von der 90-Tage-Beschränkung des restlichen Touristenvisums.

Wenn Sie also die letzten 90 Tage Ihres WHV-Visums in den Niederlanden verbracht haben, dann sollte es kein Problem geben, in den nächsten 90 Tagen durch den restlichen Schengen-Raum zu reisen. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob das die Niederlande als nicht besuchbar erscheinen lässt.

Außerdem kann der Übergang von Ihrem WHV zum regulären Touristenvisum eine Durchreise durch einen Ort wie London erfordern, um den Schengen-Raum mit Ihrem WHV zu “verlassen”, damit Sie als Tourist wieder einreisen können - aber auch hier kann ich nicht direkt behaupten, dass ich darüber Bescheid weiß.

Ich würde mich mit der australischen Botschaft in Verbindung setzen - sie sollte Ihnen zumindest mit größerer Sicherheit helfen können als ich.

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2014-08-19 09:04:43 +0000

Die Ausreise aus Schengen und die Wiedereinreise scheint keine Voraussetzung für die Gültigkeit Ihres Aufenthalts zu sein.

[EDIT] Ich habe jedoch gerade festgestellt, dass das französische Konsulat in Sydney ausdrücklich sagt Sie sollten Schengen verlassen und wieder einreisen und schlägt vor, in das Vereinigte Königreich zu reisen :

Wenn Sie sich nach Ablauf Ihres Working Holiday Visums im Schengen-Raum (bis zu 90 Tage) aufhalten wollen, müssen Sie Frankreich und den Schengen-Raum verlassen und am nächsten Tag innerhalb von 6 Monaten 90 Tage als Tourist wieder in den Schengen-Raum einreisen. Sie können den Schengen-Raum verlassen (Pass an der Grenze abgestempelt), indem Sie z.B. in das Vereinigte Königreich reisen.

[Ende EDIT]

Wie andere Antworten zeigen, ist es möglich, bis zu 90 Tage innerhalb des Schengen-Raums zu touristischen Zwecken zu verbringen, auch wenn Sie vorher ein Visum für einen Langzeitaufenthalt hatten.

Dies ist nur eine Erfahrung und keine maßgebliche Quelle, aber eine Freundin (die kein Visum für einen Kurzaufenthalt benötigt) hat kürzlich ihren Aufenthalt mit einem Studentenvisum in Frankreich beendet. Sie entschied sich danach für einen Aufenthalt im Tourismus. Sie verließ das Schengener Abkommen erst mehr als 10 Tage nach Ablauf ihres Studentenvisums (mit einem Ausreisestempel, auf dem das Datum steht). Sie reiste in den Schengen-Raum ein und verließ ihn bald darauf zweimal, und sie hatte nie ein Problem mit der Einwanderung (die beim zweiten Mal ihr Visum kaum überprüft hat). Sie überquerte die Grenze an verschiedenen Orten in Europa, so dass es relativ offensichtlich war, dass sie reiste (und zum Beispiel nicht arbeitete).

Obwohl das französische Konsulat in Sydney, wie oben zitiert, etwas anderes sagt, scheint es daher wahrscheinlich, dass die Ausreise und die Wiedereinreise mit getrennten Ausreise- und Einreisestempeln, die die Aufenthalte zeigen, nicht erforderlich ist. Es scheint möglich zu sein, kontinuierlich ein Visum für einen langen und einen kurzen Aufenthalt zu haben (wenn kein Kurzaufenthaltsvisum erforderlich ist), aber ich würde empfehlen, Schengen wenn möglich zu verlassen. Ich nehme an, dass jeder Beweis, dass Sie nicht arbeiten (z.B. ein Dokument, das das Ende eines Vertrages zeigt), helfen würde, falls die Grenzpolizei verdächtig ist.

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2014-03-05 17:49:44 +0000

Als australischer Staatsbürger benötigen Sie kein Schengen-Visum (und konnten auch keins bekommen), aber Sie können den Schengen-Raum nach dem Ende Ihres Working Holiday Visums tatsächlich für 90 Tage visumfrei besuchen. Die entsprechende Regelung ist der Schengener Grenzkodex und insbesondere Artikel 6:

  1. Für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, bei denen der Zeitraum von 180 Tagen vor jedem Tag des Aufenthalts berücksichtigt wird, gelten für Drittstaatsangehörige folgende Einreisebedingungen:

[…]

  1. Für die Durchführung von Absatz 1 gilt als Datum der Einreise der erste Tag des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und als Datum der Ausreise der letzte Tag des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten. Die aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt genehmigten Aufenthaltszeiten werden bei der Berechnung der Dauer des Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.
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2012-11-07 13:14:49 +0000

Zur Untermauerung dessen, was Paulinchen2 sagte:

Von der niederländischen Immigration and Naturalisation Service (IND) website:

Wenn Sie länger als drei Monate in den Niederlanden bleiben möchten, benötigen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Weitere Informationen finden Sie im Aufenthaltsassistenten.

Aus den FAQ zu Aufenthaltsgenehmigungen (Hervorhebung meiner):

Kann ich auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn ich mich als Tourist in den Niederlanden aufhalte?

Dies hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Die meisten Menschen müssen zunächst eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung [Machtiging tot voorlopig verblijf, MVV] haben, bevor sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. ** Sie können die vorläufige Aufenthaltsgenehmigung nur in Ihrem Herkunftsland oder in Ihrem Land des ständigen Wohnsitzes beantragen.** Die Bedingungen für den Erhalt einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung hängen von Ihrem Aufenthaltszweck ab. Wählen Sie im Aufenthaltsassistenten Ihren Aufenthaltszweck, Ihre Nationalität und “länger als 3 Monate” aus. Sie können dann herausfinden, ob Sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung benötigen und wenn ja, wie Sie diese beantragen können.

Und aus den FAQ zu Urlauben von mehr als drei Monaten :

Es ist nicht möglich, ein Kurzaufenthaltsvisum für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten zu beantragen. Wenn Sie sich länger als 3 Monate in den Niederlanden aufhalten möchten, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Um für eine Aufenthaltsgenehmigung in Frage zu kommen, benötigen Sie einen anderen Aufenthaltszweck als Urlaub und müssen die Bedingungen des von Ihnen festgelegten Aufenthaltszwecks erfüllen.

Der Wortlaut und die Sprache scheinen mir ziemlich klar zu sein, obwohl Ihre genaue Situation nicht besprochen wurde. Daher scheint die Antwort leider für Sie zu sein, dass es nicht möglich ist, es sei denn, Sie haben bereits eine niederländische Aufenthaltsgenehmigung (unwahrscheinlich, da Sie diese nur benötigen, wenn Sie sich länger als 90 Tage aufhalten, und Ihr aktuelles Visum nur drei Monate gültig ist).

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2012-11-07 14:58:52 +0000

Laut dieser (inoffiziellen) Website können Sie ein Schengen-Visum nur dann beantragen, wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind, und zwar bis zu 3 Monate vor Ablauf der Genehmigung, was genau das verhindert, was Sie tun wollen. Aber das gilt für das Vereinigte Königreich, das kein Schengen-Vollmitglied ist. Und da Sie aus Australien kommen, brauchen Sie eigentlich kein Visum, um sich als Tourist im Schengen-Raum aufzuhalten.

Interessanterweise brauchen Australier auch kein Visum, um sich im (Nicht-Schengen-) Vereinigten Königreich aufzuhalten, also könnte ein Schlupfloch darin bestehen, zuerst nach Großbritannien zu gehen und dann als Tourist in den Schengen-Raum einzureisen.

Aber alles in allem ist dies ein ziemlich spezieller Fall, und ich würde vorschlagen, dass Sie die australische Botschaft darüber befragen.

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2012-11-06 15:39:33 +0000

Ich bin mir zu 99,9% sicher, dass Sie dadurch keine zusätzliche Zeit erhalten.

Die 90 Tage, auf die Sie sich beziehen, sind die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum. Als Australier können Sie ein Touristenvisum in der Schengen-Zone beantragen.